Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Technologische Infrastruktur
- Die technologische Infrastruktur der Technologiewerkstatt Albstadt wird ausgebaut und modernisiert. Vorgesehen sind Investitionen in Medientechnik für Tagungs- und Schulungsräume, Automatisierung und Robotik (FabLab/Makerspace), ein KI- und Datenkompetenzlabor, ein XR-/VR-Labor sowie Smart Building und IT-Infrastruktur.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss des Gemeinderats über Förderannahme und Eigenmittelbereitstellungals Nächstes05.11.2026
- Bewilligungszeitraum07.04.2026 bis 31.12.2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die L-Bank bewilligte eine Förderung auf Grundlage des Förderantrags vom 17.12.2025 mit Änderungen vom 04.03.2026. Die Förderannahme und Bereitstellung des städtischen Eigenanteils bedürfen noch eines Beschlusses des Gemeinderats.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Annahme des Zuwendungsbescheids der L-Bank Baden-Württemberg vom 07.04.2026, Bereitstellung der städtischen Eigenmittel in Höhe von 156.130,00 EUR und Umsetzung des Fördervorhabens durch die Technologiewerkstatt.
Noch offen
- Der Gemeinderat muss die Annahme der Förderung und die Bereitstellung des Eigenanteils noch beschließen.
Ort der Leistung
Albstadt, Baden-Württemberg
Markiert ist Albstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtinvestitionskosten, zuwendungsfähige Ausgaben | 780.650 € |
|---|
- Förderung
- 624.520,00 EUR, davon 312.260,00 EUR EFRE-Mittel und 312.260,00 EUR Landesmittel, Förderquote 80 %
- Finanzierung
- L-Bank-Zuwendung insgesamt 624.520,00 EUR: 312.260,00 EUR EFRE-Mittel und 312.260,00 EUR Landesmittel. Die Förderquote beträgt insgesamt 80 %. Der städtische Eigenanteil von 156.130,00 EUR soll im Haushalt der Stadt Albstadt bereitgestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.