Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die Fläche wird von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche umgewandelt. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB und schafft zusammen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage, des landwirtschaftlichen Betriebs und eine gewerbliche Nutzung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst (erledigt)21.04.2026
- Öffentliche Auslegung (erledigt)11.05.2026 bis 12.06.2026
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst (erledigt)22.06.2026
- Entscheidung im Gemeinsamen Ausschuss über Billigungs- und Auslegungsbeschlussals Nächstes03.12.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Biogasanlage Mayer“ der Gemeinde Frankenhardt ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Fläche ist bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll in eine Sonderbaufläche umgewandelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung wurde am 21.04.2026 gefasst. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte am 22.06.2026. Die öffentliche Auslegung fand vom 11.05.2026 bis 12.06.2026 in den Rathäusern von Crailsheim, Frankenhardt, Satteldorf und Stimpfach statt, aus der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinsame Ausschuss soll die Stellungnahmen entsprechend den Verwaltungsvorschlägen werten und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung fassen.
Noch offen
- Entscheidung über den Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Gemeinsamen Ausschuss am 03.12.2026
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.