Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die landwirtschaftlich dargestellte Fläche wird in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik umgewandelt. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und schafft zusammen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst (erledigt)23.02.2026
- Öffentliche Auslegung (erledigt)11.05.2026 bis 12.06.2026
- Entscheidung über den Feststellungsbeschluss im Gemeinsamen Ausschussals Nächstes03.12.2026
Vergabeverfahren
Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Fläche in Frankenhardt ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik umgewandelt werden.
Der Auslegungsbeschluss wurde am 21.04.2026 gefasst. Die öffentliche Auslegung lief vom 11.05.2026 bis 12.06.2026, der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 23.02.2026 gefasst.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stellungnahmen sollen entsprechend den Behandlungsvorschlägen der Verwaltung vom 23.06.2026 gewertet und die Flächennutzungsplanänderung festgestellt werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.