Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
- Die Arbeiten sind Bestandteil des Neubaus des Bürgerhauses mit Ortschaftsverwaltung in Gauselfingen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Submission, zwei Angebote lagen vor (erledigt)08.10.2026
- Beginn der Arbeiten vorgesehenals NächstesAnfang Dezember 2026
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung, Unterlagen an 12 Unternehmen verschickt, zwei Angebote eingegangen. Alb TGA GmbH prüfte die Angebote fachtechnisch und rechnerisch. Welte TGA, Karl-Welte GmbH & Co. KG, ist als günstigster Bieter zur Vergabe vorgeschlagen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für den vollständigen Neubau des Bürgerhauses mit Ortschaftsverwaltung in Gauselfingen stehen im städtischen Haushaltsplan insgesamt 3,2 Mio. € zur Verfügung.
Die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Unterlagen gingen an 12 Unternehmen, zur Submission am 08.10.2026 lagen zwei Angebote vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vergabe der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten an den günstigsten Bieter Welte TGA, Karl-Welte GmbH & Co. KG, zum Angebotspreis von 306.002,93 €.
Noch offen
- Die Entscheidung über die vorgeschlagene Vergabe steht noch aus.
Ort der Leistung
Burladingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Burladingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Kostenschätzung nach DIN276 | 331.374 € |
|---|---|
| Angebot Welte TGA, Karl-Welte GmbH & Co. KGbrutto inklusive 19 % MwSt. | 306.003 € |
| Zweites Angebotbrutto inklusive 19 % MwSt. | 354.205 € |
- Finanzierung
- Im städtischen Haushaltsplan stehen für den kompletten Neubau des Bürgerhauses in Gauselfingen insgesamt 3,2 Mio. € zur Verfügung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.