Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umbau im ersten Obergeschoss
- Der bisherige Saal soll neu aufgeteilt werden. Vorgesehen sind fünf Unterrichtsräume mit jeweils etwa 18,10 bis 25,00 m², ein Lehrerzimmer, neue Sanitärräume und ein großer Saal mit Bühne von rund 75 m². Dazu kommen ein Aufenthaltsbereich für Eltern sowie Material- und Stuhllager.
- Umbau im Dachgeschoss
- Vorgesehen sind ein Büro mit Vorzimmer für die Leitung der Jugendmusikschule und ein gemeinsam nutzbarer Mehrzweck-Unterrichtsraum für Jugendmusikschule und VHS. Die Sanitärräume sollen saniert und ein zweiter baulicher Rettungsweg über den Balkon hergestellt werden.
- Kellergeschoss
- Die bestehenden WC-Anlagen sollen zurückgebaut werden. Nach statischen und bauwerksabdichtenden Maßnahmen soll ein schalltechnisch geeigneter Schlagzeugraum entstehen.
- Strom und EDV
- Die Strom- und EDV-Verkabelung in den betroffenen Räumen soll grundlegend erneuert oder ertüchtigt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat befürwortet die Unterbringung im Bauhofgebäude einstimmig grundsätzlich (erledigt)21.07.2026
- Baubeschluss mit Kostenrahmen von 467.217,80 € brutto steht auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)22.10.2026
- Bauantrag auf Nutzungsänderung wird vorbereitet, Baubeginn möglichst zeitnahals Nächstesdanach
- Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2027 bereitstellen2027
- Abschluss der Arbeiten und Umzug der Jugendmusikschule, angestrebt für Ende 20272027
- Vorplanung, Ausführungsplanung und Genehmigungen im Rahmenterminplan2026
- Entkernung, Bauphase, Ausschreibungen und Angebote sowie Gewerke und Umzüge im Rahmenterminplan2026 | 2027 | 2028
Vergabeverfahren
Das Stadtbauamt übernimmt Planung, Koordination, Ausschreibung und Bauleitung. Für Raumakustik, Statik und einzelne fachliche Fragen sind Fachplaner vorgesehen. Rückbau sowie Teile der Wiederaufbau- und Ausbauarbeiten führt der städtische Bauhof aus. In der Kostenaufstellung sind Rückbau-, Trockenbau-, Maler- und kleinere Rohbauarbeiten als Eigenleistung des Bauhofs gerechnet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat hat am 21.07.2026 einstimmig die Unterbringung der Jugendmusikschule und der Volkshochschule im Bauhofgebäude grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung sollte die Planung konkretisieren und Fördermöglichkeiten prüfen. Das Stadtbauamt hat die Planung seitdem weiter ausgearbeitet.
Für die Umsetzung liegt eine Kostenschätzung des Stadtbauamts nach DIN 276 vor. Die Eigenleistung des städtischen Bauhofs mit etwa 800 Arbeitsstunden ist darin bereits enthalten. Für Förderungen über LEADER, das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und die Schulbauförderung liegen Absagen vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die Umsetzung der Planung beschließen und den Kostenrahmen von 467.217,80 € brutto genehmigen. Die Verwaltung soll den Bauantrag auf Nutzungsänderung vorbereiten und die Umsetzung einleiten.
Noch offen
- Ob der Gemeinderat den Baubeschluss gefasst hat, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
- Die Kämmerei prüft weiterhin, ob neue Förderprogramme in Frage kommen.
- Die energetische Sanierung des Bauhofgebäudes samt Heizung ist für die kommenden Jahre angedacht.
Ort der Leistung
Burladingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Burladingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umbau gesamt, Kostenschätzung nach DIN 276brutto, Eigenleistung des Bauhofs von etwa 800 Arbeitsstunden bereits eingerechnet | 467.217 € |
|---|---|
| Kostenschätzung vor Mehrwertsteuer | 392.620 € |
| Mehrwertsteuer 19,00% | 74.598 € |
| Baukonstruktion | 265.120 € |
| Technische Anlagen | 65.000 € |
| Ausstattung | 50.000 € |
- Förderung
- keine, für LEADER, ELR und Schulbauförderung liegen Absagen vor
- Finanzierung
- Haushaltsmittel stehen 2026 nicht zur Verfügung. Sie sollen 2027 bereitgestellt werden, weil 2026 keine größeren Kosten mehr anfallen. Fördermittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.