Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Rheinhalde Grenze
- Die Haltestelle wird nach Osten verschoben, dabei entsteht eine neue Querungsstelle. Wegen des Höhenversatzes zum Rheinufer sind Winkelstützmauern nötig. Die bestehende Haltestelle wird zurückgebaut.
- Stemmer und Wiesle
- Beide Haltestellen werden auf beiden Seiten barrierefrei am Fahrbahnrand ausgebaut, mit taktilem Leitsystem. In Stemmer kommen ein Buswartehaus (ca. 4,50 m x 2,00 m) und L-Steine zur Geländeanpassung dazu. In Wiesle wird die Querungshilfe verschoben und das Buswartehaus versetzt.
- Bürgerhaus, Schiffländi, Goethestraße
- Am Bürgerhaus wird die nördliche Haltestelle als Busbucht ausgebaut, die südliche ca. 60 m nach Westen verschoben. In Schiffländi entsteht eine Busbucht, die nördliche Haltestelle wird an den Fahrbahnrand ausgebaut. Goethestraße erhält ein Sonderbord von 18 cm, max. 8 m lang.
- Strandbad und Bergkirche
- In Strandbad wird die nördliche Haltestelle an den Ortseingang verschoben. Die südliche Haltestelle lässt sich nicht barrierefrei ausbauen. An der Bergkirche wird die Haltestelle befestigt und auf der östlichen Seite mit einer Aufstellfläche versehen.
- Buswartehäuschen
- Zusätzlich beschlossen sind Buswartehäuschen an den Haltestellen Strandbad Nord und Bürgerhaus Süd.
- Begrünung
- Soweit realisierbar, werden Flächen entsiegelt und begrünt. Wegfallende Bäume sollen durch neu gepflanzte ersetzt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Gemeinderat beschließt den barrierefreien Ausbau, die Priorisierung und die Beauftragung der Planung (erledigt)15.05.2025
- Gemeinderat beschließt die Entwurfsplanungen und zwei zusätzliche Buswartehäuschen (erledigt)03.09.2026
- Weitere Planungsschritte für die Umsetzung der Maßnahmenals Nächstesdanach
- Ausschreibung der UmbauarbeitenEnde 2026
- Baubeginn der UmbauarbeitenAnfang des nächsten Jahres
Vergabeverfahren
Die Umbauarbeiten sollen ausgeschrieben werden. Verfahrensart und Lose nennt das Dokument nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat hat am 15.05.2025 den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen, die Priorisierung und die Beauftragung der Planung beschlossen. Grundlage ist die Pflicht zu barrierefreien Haltestellen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, klimafreundliche Vorhaben können bis zu 75 % erhalten.
Die Entwurfsplanungen wurden am 29.07.2026 mit den betroffenen deutschen und schweizerischen Behörden besprochen. Die Haltestelle Bergkirche kann nicht barrierefrei ausgebaut werden und ist deshalb nicht Teil des Förderantrags.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat stimmt den Entwurfsplanungen zu und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Planungsschritten. Zusätzlich beschließt er Buswartehäuschen an den Haltestellen Strandbad Nord und Bürgerhaus Süd. Ergebnis: Entwurfsplanungen einstimmig, Strandbad Nord mit 2 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen, Bürgerhaus Süd mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Noch offen
- Die Gestaltung der Haltestelle Stemmer Nord ist noch nicht entschieden, der Gemeinderat hat sie verschoben.
- Die Förderung wird für jede Haltestelle einzeln geprüft, die Fördersummen sind nur Annahmen.
- Eine Ausschreibung der Umsetzung gibt es noch nicht.
Ort der Leistung
Büsingen am Hochrhein, Baden-Württemberg
Markiert ist Büsingen am Hochrhein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
| Ausgaben 2027 | 400.000 € |
|---|---|
| Ausgaben 2028 | 507.000 € |
- Förderung
- 2028: 497.068,00 €
- Finanzierung
- Für 2027 sind 400.000,00 € Ausgaben und 0,00 € Förderung/Einnahme angesetzt. Für 2028 sind 507.000,00 € Ausgaben und 497.068,00 € Förderung/Einnahme angesetzt, netto 9.932,00 €. Die Förderung wird je Haltestelle einzeln geprüft und die in der Planung genannten Fördersummen sind Annahmen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.