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BeschlossenGemeinde Büsingen · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Ufermauersanierung in Büsingen am Hochrhein

Die Ufermauer beim Restaurant Alte Rheinmühle ist erheblich beschädigt und ihre Tragfähigkeit beeinträchtigt. Vorgesehen sind eine neue Stahlbeton-Winkelstützmauer sowie Arbeiten an Steganlage, Geländern, Handlauf und Treppe. Der Gemeinderat soll am 05.11.2026 über die Sanierung und die Beauftragung des Ingenieurbüros entscheiden.

Nächster Schritt

Beschlussfassung am 05.11.2026, weitere Planung und Umsetzung vorbereiten.

Ausführung

Sanierungsarbeiten Januar bis März 2027, Wiedereröffnung des Restaurants für Sommer 2027 geplant.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Ufermauer
Vorgesehen ist eine neue Stahlbeton-Winkelstützmauer auf der Rheinseite vor der bestehenden Natursteinmauer. Sie übernimmt die statische Funktion, die vorhandene Mauer und der Wurzelraum bleiben weitgehend erhalten.
Steganlage, Geländer und Treppe
Die Steganlage wird samt Tragkonstruktion und Belag saniert. Geländer und Absturzsicherung werden überarbeitet und verstärkt, der hölzerne Handlauf wird erneuert. Die Treppenanlage wird saniert oder angepasst.
Ingenieurleistungen
Vorgesehen sind Bauprojekt, Auflageprojekt, Ausschreibung, Ausführungsprojekt, Bauleitung, Inbetriebnahme und Abschluss. Dazu gehören Konzept und Dimensionierung der Stützmauer, Baueingabe, örtliche Bauleitung und Kostenkontrolle.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Haushaltsvorberatung 2027 (erledigt)15.10.2026
  2. Beschlussfassung im Gemeinderatals Nächstes05.11.2026
  3. SanierungsarbeitenJanuar bis März 2027
  4. Wiedereröffnung des Restaurants geplantSommer 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschlussvorschlag zur Beauftragung des Ingenieurbüros inexo structura ag mit Planung und Umsetzung, weitere Planung und Ausschreibung stehen aus.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Bei einer Kontrolle im Winter 2024 wurden erhebliche Schäden an der Natursteinmauer festgestellt. Baumwurzeln haben das Mauerwerk durchdrungen und die Tragfähigkeit beeinträchtigt.

Drei Sanierungsvarianten wurden untersucht. Variante 2 mit einer neuen Winkelstützmauer auf der Rheinseite soll die bestehende Mauer und den Wurzelraum weitgehend erhalten.

Die Haushaltsvorberatung 2027 führte die Ufermauersanierung bei der Alten Rheinmühle als unaufschiebbare Unterhaltsarbeit auf. Im Haushaltsansatz für 2027 ist sie als dringliche Unterhaltsmaßnahme eingestellt, die Vorberatung belegt keinen Beschluss zur konkreten Sanierung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Grundsätzliche Zustimmung zur Sanierung der Ufermauer, Beauftragung von inexo structura ag mit Planung und Umsetzung sowie Befürwortung von Variante 2. Im Haushaltsentwurf 2027 ist die Sanierung als dringlicher Unterhalt mit 424.440,00 € angesetzt, die Haushaltsvorberatung belegt keinen Beschluss zur konkreten Sanierung.

Noch offen

  • Wasserrechtliche Zustimmung und abschließende Rückmeldung des Regierungspräsidiums Freiburg stehen aus, danach wird die endgültige Ausführungsvariante festgelegt.
  • Endgültige Kosten hängen von der genehmigten Ausführungsvariante sowie weiterer Planung und Ausschreibung ab.
  • Geologische Untersuchungen und allfällige Untersuchungen auf Altlasten sind nicht enthalten.

Ort der Leistung

Büsingen am Hochrhein, Baden-Württemberg

Markiert ist Büsingen am Hochrhein, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten der Maßnahme644.816 CHF inkl. MwSt.nicht beziffert
Anteil KWS an der Herstellung der Ufermauer252.413 CHFnicht beziffert
Anteil Gemeinde Büsingen392.403 CHFnicht beziffert
Honorar Ingenieurleistungen70'000.00 CHF exkl. MWST, nach effektivem Aufwand (Aufwandschätzung)nicht beziffert
Finanzierung
Haushaltsansatz 2027: 424.440,00 € im Ergebnishaushalt (ErgHH), Förderung/Einnahme: 0,00 €.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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