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Zur EntscheidungGemeinde Büsingen · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Fußgängerüberweg Junkerstraße in Büsingen

Nach Verkehrsschau und Vorentwurfsplanung soll auf Höhe Junkerstraße 61/Junkerstraße 68 ein barrierefreier Fußgängerüberweg mit getrennten Querungsbereichen gebaut werden. Der Gemeinderat soll am 05.11.2026 über die Ausführung und die weitere Planung entscheiden, Förderantrag und Förderbescheid stehen noch aus.

Kostenschätzung

31.975 €

Nächster Schritt

Gemeinderatsentscheidung am 05.11.2026, Förderantrag und Förderbescheid stehen noch aus.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Fußgängerüberweg, Variante 1
Vorgesehen sind zwei getrennte Querungsbereiche mit 6 cm Bordanschlag und Nullabsenkung für barrierefreie Nutzung.
Weitere Planung

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Verkehrsschau (erledigt)21.05.2026
  2. Beratung im Gemeinderat (erledigt)23.07.2026
  3. Beratung und Entscheidung über Ausführung und weitere Planungals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Vorentwurfsplanung folgte der Verkehrsschau vom 21.05.2026 und der Beratung im Gemeinderat am 23.07.2026. Der favorisierte Standort liegt auf Höhe Junkerstraße 61/Junkerstraße 68.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Entscheidung des Gemeinderats am 05.11.2026
  • Förderantrag und Förderbescheid
  • Beauftragung der weiteren Planung nach Erhalt des Förderbescheids

Ort der Leistung

Büsingen am Hochrhein, Baden-Württemberg

Markiert ist Büsingen am Hochrhein, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Herstellungs- und Baunebenkostenbrutto, geschätzt20.975 €
Planungskostengeschätzt11.000 €
Gesamtkostengrob geschätzt31.975 €
Förderung
Fördersatz 75 %, Förderfähigkeit ab 20.000,00 Euro zuwendungsfähiger Investitionskosten. Der Förderantrag steht noch aus.
Finanzierung
Für Fußgängerüberwege gilt ein Fördersatz von 75 %. Förderfähig ab 20.000,00 Euro zuwendungsfähiger Investitionskosten, der Förderantrag wird durch die Verwaltung gestellt. Eigenanteil der Gemeinde voraussichtlich 19.877,49 Euro.

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