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Zur EntscheidungVerwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim · Planung & Beratung · Sitzung am

Erlenbachhof-Zentrum in Dielheim

Die Gemeinde Dielheim plant, die ehemaligen Gebäude des Obsthofs am östlichen Rand des Hauptorts für ein biologisches Produktions- und Innovationszentrum nachzunutzen. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans ist als Beschlussvorschlag vorgelegt, der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss wurde am 21.09.2026 gefasst.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung
Der Flächennutzungsplan soll künftig eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Biotechnologisches Produktions- und Innovationszentrum“ darstellen.
Biologisches Produktions- und Innovationszentrum
Vorgesehen ist die Nachnutzung der ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäude des Obsthofs zur nachhaltigen Herstellung alternativer Proteine, zum Beispiel aus Insekten, Algen oder Pilzen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums GemA WiDi (erledigt)15.10.2026
  2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan durch den Gemeinderat Dielheim (erledigt)21.09.2026
  3. Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden, danach Erstellung des Planentwurfsals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan, der im Regelverfahren aufgestellt wird.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde Dielheim plant einen Bebauungsplan, um die Nachnutzung der ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäude des Obsthofs für ein biologisches Produktions- und Innovationszentrum zu ermöglichen.

Der Gemeinderat Dielheim fasste den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan am 21.09.2026. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel im Regelverfahren beziehungsweise Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans in Dielheim „Erlenbachhof“ wird als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Biotechnologisches Produktions- und Innovationszentrum“ vorbereitet.

Noch offen

  • Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden, danach wird auf Grundlage des Rücklaufs der konkrete Planentwurf erarbeitet.
  • Der Planentwurf wird dem Gemeinderat vor dem zweiten Verfahrensschritt erneut zum Beschluss vorgelegt.
  • Vor Abschluss des Verfahrens ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erforderlich.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Für die Verfahrensdurchführung entstehen Personalkosten der FG 5.1.

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