Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Der Flächennutzungsplan soll künftig eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Biotechnologisches Produktions- und Innovationszentrum“ darstellen.
- Biologisches Produktions- und Innovationszentrum
- Vorgesehen ist die Nachnutzung der ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäude des Obsthofs zur nachhaltigen Herstellung alternativer Proteine, zum Beispiel aus Insekten, Algen oder Pilzen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums GemA WiDi (erledigt)15.10.2026
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan durch den Gemeinderat Dielheim (erledigt)21.09.2026
- Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden, danach Erstellung des Planentwurfsals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan, der im Regelverfahren aufgestellt wird.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Dielheim plant einen Bebauungsplan, um die Nachnutzung der ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäude des Obsthofs für ein biologisches Produktions- und Innovationszentrum zu ermöglichen.
Der Gemeinderat Dielheim fasste den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan am 21.09.2026. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel im Regelverfahren beziehungsweise Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans in Dielheim „Erlenbachhof“ wird als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Biotechnologisches Produktions- und Innovationszentrum“ vorbereitet.
Noch offen
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden, danach wird auf Grundlage des Rücklaufs der konkrete Planentwurf erarbeitet.
- Der Planentwurf wird dem Gemeinderat vor dem zweiten Verfahrensschritt erneut zum Beschluss vorgelegt.
- Vor Abschluss des Verfahrens ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erforderlich.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Für die Verfahrensdurchführung entstehen Personalkosten der FG 5.1.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.