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Zur EntscheidungVerwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim · Planung & Beratung · Sitzung am

Solarparkflächen in Dielheim

Dielheim plant Bebauungspläne für drei Bereiche nördlich und südlich der BAB 6, um Solarparks zu ermöglichen. Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren ist als Beschlussvorschlag vorgelegt, die Bebauungspläne wurden am 27.07.2026 aufgestellt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanung
Die drei Bereiche liegen nördlich und südlich der BAB 6 und umfassen ca. 7 ha in Katterloch, 8 ha in Vögelesbrunnen und 5 ha in Harzhütte. Sie sollen jeweils als Sonderbaufläche Photovoltaik befristet auf 30 Jahre dargestellt werden. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zu den Bebauungsplänen im Regelverfahren.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne (erledigt)27.07.2026
  2. Beratung des Beschlussvorschlags zur Einleitung der 13. Flächennutzungsplanänderung (erledigt)15.10.2026
  3. Beratung des Beschlussvorschlags am 15.10.2026, danach frühzeitige Beteiligung und Erarbeitung des Planentwurfsals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zu den Bebauungsplänen, Regelverfahren.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Dielheim plant Bebauungspläne für die Bereiche Harzhütte, Vögelesbrunnen und Katterloch, um Solarparks entlang der BAB 6 zu ermöglichen. Die Flächen sind im bestehenden Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen dargestellt.

Die Bebauungspläne wurden am 27.07.2026 aufgestellt. Da sie aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinsame Ausschuss Wiesloch-Dielheim soll das Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans einleiten.

Noch offen

  • Nach der frühzeitigen Beteiligung soll der konkrete Planentwurf erarbeitet und dem Gemeinderat vor der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Vor Abschluss des Verfahrens ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erforderlich.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Als Folgekosten sind Personalkosten der FG 5.1 für die Durchführung des Verfahrens genannt.

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