Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Flächennutzungsplans
- Die Änderung umfasst nur den Bereich der Mischbaufläche auf der Gemarkung Teningen/Köndringen im Bereich Riedweiden/Sattler-Breite III. Der Änderungsbereich ist ca. 0,73 ha groß. Die Änderung wurde im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Umweltprüfung durchgeführt, ein Umweltbericht wurde durch ein Büro erstellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage erstellt (erledigt)17.09.2026
- Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen (erledigt)20.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Umweltprüfung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei der letzten Fortschreibung wurden im Ortsteil Köndringen Wohnbauflächen aufgenommen. Wegen gewerblicher Nutzungen südlich der B3 und der hohen Verkehrsbelastung wurde entlang der Bundesstraße ein Teil als Mischbaufläche dargestellt, um der Lärmbelastung planerisch zu begegnen.
Verkehrs- und schalltechnische Untersuchungen ergaben, dass eine Umsetzung des Mischgebiets aus verkehrlichen Gründen nicht erfolgen sollte. Das Landratsamt bestand auf einer Änderung des Flächennutzungsplans.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den Stimmführer beauftragen, im Gemeinsamen Ausschuss der VVG für die Abwägung und den Feststellungsbeschluss zu stimmen.
Noch offen
- Der Gemeinsame Ausschuss soll über die Abwägung und den Feststellungsbeschluss entscheiden, ein Beschlussergebnis ist nicht enthalten.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten trägt die antragstellende Gemeinde.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.