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VergebenGemeinde Teningen · Planung & Beratung · Vorlage vom

Wohnbaufläche Am Schlosspark in Teningen

Die 27. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans verlagert die geplante Wohnbaufläche im Ortsteil Heimbach vom ökologisch höherwertigen Seiberg I nach Am Schlosspark. Der Gemeinderat sollte am 20.10.2026 über die Abwägung, den Entwurf und die Offenlage entscheiden, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung
Der Änderungsbereich Am Schlosspark umfasst rund 0,58 ha östlich des Ortsteils Heimbach und wird überwiegend als Wiesenfläche genutzt. Seiberg I liegt im Süden des Ortsteils, dort wird die bislang nicht realisierte Wohnbaufläche zurückgenommen. Am Schlosspark ist eine Flächenanpassung von rund 400 m² für Ortsabrundung, funktionale Grundstückszuschnitte und geordnete Erschließung vorgesehen.
Umweltbericht
Der Umweltbericht wird durch das Büro Wermuth aus Eschbach erarbeitet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss (erledigt)02.03.2026
  2. Frühzeitige Beteiligung (erledigt)30.03.2026 bis 08.05.2026
  3. Vorgesehene Beschlussfassung im Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
  4. Offenlage nach Beschlussfassung, ein Beschlussergebnis ist nicht belegtals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Umweltprüfung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die bislang im Süden von Heimbach dargestellten, ungenutzten Wohnbauflächen umfassen rund 0,54 ha und gelten wegen ihrer ökologischen Wertigkeit als nicht umsetzbar. Eine alternative Fläche im Osten wurde in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat auf Grundlage eines städtebaulichen Konzepts weiterentwickelt.

Die Änderung sieht einen Flächentausch vor: Am Schlosspark wird neue Wohnbaufläche dargestellt, die bislang nicht realisierte Wohnbaufläche Seiberg I zurückgenommen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 02.03.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind die Zustimmung zur Änderung nach Abwägung der Stellungnahmen, die Billigung des Entwurfs und die Durchführung der Offenlage.

Noch offen

  • Das Ergebnis der vorgesehenen Beschlussfassung des Gemeinderats ist nicht enthalten. Nach der Beschlussfassung ist die Offenlage vorgesehen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten trägt die antragstellende Gemeinde.

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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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