Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Flächennutzungsplanes
- Der Entwurf betrifft das Gewerbegebiet Brühl/Eyber Straße und den Bereich Wolfhauser. Er stellt gewerbliche Baufläche in Planung sowie örtliche Straßen und Wege im Bestand und in Planung dar.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Erneuter Aufstellungsbeschluss (erledigt)02.03.2026
- Gemeinderäte empfehlen der Verbandsversammlung, den Entwurf zu billigen (erledigt)19.10.2026
- Billigungs- und Beteiligungsbeschluss steht anals Nächstes02.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Fronreute hat ein Bebauungsplanverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebietes Brühl eingeleitet. Der östliche Teil liegt bereits auf einer im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbefläche, der nördliche Teil auf Grünland und erfordert daher eine Flächennutzungsplanänderung.
Der Gemeindeverwaltungsverband fasste am 02.03.2026 erneut den Aufstellungsbeschluss. Die Gemeinderäte von Fronreute und Wolpertswende empfahlen am 19.10.2026, den Entwurf zu billigen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.08.2026 soll gebilligt werden. Anschließend sollen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Noch offen
- Billigung des Entwurfs und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch die Verbandsversammlung.
Ort der Leistung
Fronreute, Baden-Württemberg
Markiert ist Fronreute, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Verfahrenskosten trägt die Gemeinde Fronreute.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.