Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die 14. Änderung betrifft eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 497, Gemarkung Fronhofen, beim Erdbau-Unternehmen in Möllenbronn nördlich des Ortsteils Fronhofen. Sie erfolgt im Parallelverfahren zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
- Recyclingplatz
- Ermöglicht werden soll der Neubau eines Recyclingplatzes zur Aufbereitung, Lagerung und Zertifizierung von mineralischem Abbruchmaterial.
- Umweltprüfung
- Für das Verfahren sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht vorgesehen. Eine UVP ist nicht erforderlich.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderäte empfehlen den Aufstellungsbeschluss (erledigt)19.10.2026
- Verbandsversammlung soll über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung entscheidenals Nächstes02.11.2026
- Gemeinderat Fronreute beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die frühzeitige Beteiligung (erledigt)19.10.2026
Vergabeverfahren
Parallelverfahren zur Bebauungsplanänderung. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der bestehende gewerbliche Betrieb in Möllenbronn soll erweitert und vom Abbruch- und Erdbau in den Recycling-Sektor neu ausgerichtet werden.
Dafür sind eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie parallel eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vorgesehen. Die Gemeinderäte Fronreute und Wolpertswende empfahlen am 19.10.2026 den Aufstellungsbeschluss.
Der Gemeinderat Fronreute beschloss am 19.10.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind der Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Noch offen
- Die Verbandsversammlung soll am 02.11.2026 entscheiden. Der Aufstellungsbeschluss ändert die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit der Grundstücke nicht unmittelbar, der Geltungsbereich kann sich im Verfahren noch ändern.
- Der Gemeinderat Fronreute beschloss am 19.10.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung. Ein Ergebnis zur empfohlenen Flächennutzungsplanänderung ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Fronreute, Baden-Württemberg
Markiert ist Fronreute, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.