Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gewerbegebiet Brühl, Erweiterung und Planänderung
- Auf insgesamt 4,5 ha sollen 3,75 ha (83,3%) Bauland für Gewerbetreibende entstehen. Vorgesehen sind außerdem 0,27 ha (6%) Verkehrsfläche und 0,48 ha (10,7%) öffentliche Grünflächen mit Retentionsbecken und Ortsrandeingrünung.
- Fachbeiträge und Untersuchungen
- Vor dem Beteiligungsverfahren sollen die Eingriffs-Ausgleichs-Abarbeitung, eine FFH-Vorprüfung, eine schalltechnische Untersuchung und ein Artenschutzbericht erarbeitet und in den Textteil aufgenommen werden. Die erforderlichen Emissionskontingente werden noch erarbeitet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Erneuter Aufstellungsbeschluss (erledigt)23.02.2026
- Vorstellung und Beratung des Entwurfs im Gemeinderat (erledigt)19.10.2026
- Beratung und Vorstellung des Entwurfs in der öffentlichen Sitzung am 19.10.2026, anschließend sollenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Vorgesehen sind die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat fasste am 23.02.2026 erneut den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung und die Änderung des bestehenden Bebauungsplans. Ziele sind Erweiterungsflächen für einen ansässigen Betrieb, Flächen für weitere vorwiegend ortsansässige Betriebe, ein ausgewogenes Arbeitsplatzangebot und die Stärkung des Gewerbestandorts.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, den geänderten Entwurf des Bebauungsplans zu billigen und anschließend die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Noch offen
- Eingriffs-Ausgleichs-Abarbeitung, FFH-Vorprüfung, schalltechnische Untersuchung und Artenschutzbericht sind vor der Beteiligung noch zu erarbeiten und in den Textteil aufzunehmen.
- Die erforderlichen Emissionskontingente werden noch erarbeitet.
- Das Ergebnis der vorgesehenen Beratung und Billigung sowie der Beteiligung ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Fronreute, Baden-Württemberg
Markiert ist Fronreute, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Gemeinde Fronreute trägt die Verfahrenskosten, Haushaltsmittel hierfür sind eingestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.