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Finanzamtneubau südlich des Volksfestplatzes in Crailsheim

Der Bebauungsplan soll die Freifläche zwischen Schönebürgstraße 15 und Jahnhalle für den Neubau des Finanzamtes, Außenstelle Crailsheim, entwickeln. Die Planung umfasst auch Wegeachsen, Grünflächen und Artenschutzmaßnahmen, Auslegungs- und Satzungsbeschluss sind noch nicht datiert.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Bebauungsplan für Finanzamtsneubau
Auf der Freifläche zwischen Schönebürgstraße 15 und Jahnhalle südlich des Volksfestplatzes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Finanzamtes, Außenstelle Crailsheim, geschaffen werden. Das Verwaltungsgebäude ist mit maximal 16 Meter Gebäudehöhe und vier Vollgeschossen vorgesehen.
Fuß- und Radwege sowie Querachse
Eine mittig verlaufende, ca. 12 m breite Fuß- und Radwegeachse soll bis zur Schillerstraße geführt und das Baugebiet über eine Querachse angebunden werden. Der südliche Gehweg mit einer heutigen Breite von knapp 4 Meter soll erhalten bleiben.
Artenschutzmaßnahmen
Für Brutvögel sind Fällungen und Baufeldfreimachungen auf Oktober bis November zu beschränken, zwei Sperlingskästen im räumlichen Umfeld anzubringen und Gehölze soweit möglich zu erhalten.
Dachbegrünung und Regenwasserrückhaltung
Flachdächer sind mit Dachbegrünung vorgesehen. Je 100 m² Dachfläche ist ein Rückhaltevolumen von 1 m³ herzustellen, je 100 m² Dachfläche dürfen 0,6 l/s abgeleitet werden.
Geräuschimmissionsprognose
Untersucht wurden Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitgeräusche. Die Untersuchung umfasst ein Rechenmodell mit SoundPLAN 9.1, Betriebsparameter des Netto-Marktes sowie Schallausbreitungsrechnungen nach RLS-19 und DIN ISO 9613-2.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Aufstellungsbeschluss (erledigt)18.04.2024
  2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)06.05.2024 bis 07.06.2024
  3. Plandatum (erledigt)27.07.2026
  4. Sitzung des Gemeinderates (erledigt)22.10.2026
  5. Auslegungs- und Satzungsbeschlussals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt Crailsheim plant den Angebotsbebauungsplan „SÜDLICH VOLKSFESTPLATZ“ mit Sondergebietsflächen für öffentliche Verwaltungen zugunsten des Landes Baden-Württemberg. Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für den Neubau des Finanzamtes Schwäbisch Hall, Außenstelle Crailsheim, schaffen.

Die Planunterlagen sehen außerdem eine Fuß- und Radwegeachse, eine Querachse, Grünflächen und Artenschutzmaßnahmen vor. Die Auslegungs- und Satzungsbeschlussdaten sind im zeichnerischen Plan nicht ausgefüllt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Geeignete Schallschutzvorkehrungen sind im Bebauungsplanverfahren zu prüfen und abzuwägen.
  • Die aufgeführten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für Brutvögel sind umzusetzen.
  • Ein Nachweis zur Bemessung der Regenwasserrückhaltung ist im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen.
  • Auslegungs- und Satzungsbeschluss sind noch nicht mit Datum ausgefüllt.

Ort der Leistung

Crailsheim, Baden-Württemberg

Markiert ist Crailsheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Kosten laut Dokument
Jährliche Folgekosten für Straßenverkehrsflächenpro Jahr9.000 €
Jährliche Folgekosten für öffentliche Grünflächenpro Jahr450 €
Jährliche Folgekosten insgesamtpro Jahr9.450 €
Finanzierung
Die Entwicklungskosten werden im Wesentlichen durch Grundstücksverkauf bzw. Beiträge refinanziert. Die Grundstücke im Plangebiet sind städtisch und sollen an den Vorhabenträger verkauft werden. Die Kosten für den Neubau trägt der Vorhabenträger, die geplante Verlängerung der Querachse trägt die Stadt. Die Folgekosten für Entwässerungsanlagen werden über Gebühren refinanziert.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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