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Zur EntscheidungStadt Crailsheim · Planung & Beratung · Vorlage vom

Biogasanlage beim Kreuzbach in Crailsheim

Die bestehende Biogasanlage westlich von Beuerlbach soll erweitert werden, dafür ist Baurecht über die Bauleitplanung erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung ist vorgeschlagen, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung
Die Änderung „Biogasanlage beim Kreuzbach“ Nr. B-2026-1F soll entsprechend dem Abgrenzungsplan und der vorläufigen Begründung vom 30.04.2026 aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst 2,8 ha.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss, danach frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die bestehende Biogasanlage westlich von Beuerlbach soll erweitert werden. Für die Genehmigung ist Baurecht über die Bauleitplanung erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung ist erforderlich, um den Bebauungsplan „Biogasanlage beim Kreuzbach“ Nr. B-2026-1B aufzustellen. Das Plangebiet umfasst 2,8 ha und liegt an den Kreisstraßen 2655 und 2659 sowie den Bahnlinien Crailsheim-Nürnberg und Crailsheim-Königshofen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung wird dem Gemeinsamen Ausschuss zur Entscheidung vorgeschlagen.

Noch offen

  • Im Bauleitplanverfahren sollen betroffene Belange ermittelt und die Art der baulichen Nutzung konkretisiert werden.

Ort der Leistung

Crailsheim, Baden-Württemberg

Markiert ist Crailsheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten der Planungen übernimmt der Vorhabenträger.

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