Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die Änderung „Biogasanlage beim Kreuzbach“ Nr. B-2026-1F soll entsprechend dem Abgrenzungsplan und der vorläufigen Begründung vom 30.04.2026 aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst 2,8 ha.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss, danach frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bestehende Biogasanlage westlich von Beuerlbach soll erweitert werden. Für die Genehmigung ist Baurecht über die Bauleitplanung erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung ist erforderlich, um den Bebauungsplan „Biogasanlage beim Kreuzbach“ Nr. B-2026-1B aufzustellen. Das Plangebiet umfasst 2,8 ha und liegt an den Kreisstraßen 2655 und 2659 sowie den Bahnlinien Crailsheim-Nürnberg und Crailsheim-Königshofen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung wird dem Gemeinsamen Ausschuss zur Entscheidung vorgeschlagen.
Noch offen
- Im Bauleitplanverfahren sollen betroffene Belange ermittelt und die Art der baulichen Nutzung konkretisiert werden.
Ort der Leistung
Crailsheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Crailsheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten der Planungen übernimmt der Vorhabenträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.