Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die landwirtschaftlich dargestellte Fläche in Frankenhardt soll in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik umgewandelt werden. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB und schafft gemeinsam mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Bau- und Sozialausschuss (erledigt)13.10.2026
- Entscheidung im Gemeinderat über die Ermächtigung der Vertreter*innen im Gemeinsamen Ausschuss (erledigt)22.10.2026
- Entscheidung über Stellungnahmen und Feststellungsbeschlussals Nächstes03.12.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der VVG Crailsheim als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen werden.
Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 24.02.2025 gefasst. Der Auslegungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung wurde am 21.04.2026 gefasst, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind erfolgt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll seine Vertreter*innen im Gemeinsamen Ausschuss ermächtigen, der Sitzungsvorlage 2026/396 zuzustimmen.
Noch offen
- Entscheidung über die Ermächtigung der Vertreter*innen im Gemeinsamen Ausschuss, der Sitzungsvorlage 2026/396 zuzustimmen.
- Entscheidung über die Behandlungsvorschläge zu den Stellungnahmen und den Feststellungsbeschluss am 03.12.2026.
Ort der Leistung
Crailsheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Crailsheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.