Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Bebauungsplanung
- Geplant sind zwei Teilflächen östlich der Neresheimer Straße, entlang der B 466 und durch den Wolfsbühlweg getrennt. Die größere Fläche liegt nördlich, die kleinere südlich des Wolfsbühlwegs. Das Plangebiet umfasst ca. 25.536 m² auf den Flurnummern 4192, 4196 und 4198 der Gemarkung Nattheim.
- Gewerbe-, Verkehrs- und Grünflächen
- Vorgesehen sind 18.507 m² Gewerbegebiet, 1.030 m² öffentliche Grünflächen, 874 m² private Grünfläche und 5.124 m² Verkehrsflächen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,8, die maximale Gebäudehöhe ist 15,0 m.
- Erschließung und Entwässerung
- Die Anbindung erfolgt über die B 466 und den bestehenden Wolfsbühlweg. Die Grundstücksentwässerung soll durch technische Maßnahmen innerhalb des Gewerbegebiets erfolgen.
- Umwelt- und Artenschutzplanung
- Der Umweltbericht liegt als Vorentwurf mit Stand Oktober 2026 vor. Eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG ist Bestandteil der Planung, die daraus hervorgehenden CEF-Maßnahmen sind in die Bauleitplanung einzuarbeiten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Änderungsbeschluss des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Vorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung (erledigt)22.10.2026
- Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung (erledigt)30.10.2026
- Öffentliche Auslegung und frühzeitige Behördenbeteiligungals Nächstes02.11.2026 bis 04.12.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde plant neue Gewerbeflächen, um der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbegrundstücken gerecht zu werden. Das Gebiet soll das bestehende Gewerbegebiet Wolfsbühl I erweitern. Der Vorentwurf wurde am 22.10.2026 gebilligt, zugleich wurde die frühzeitige Beteiligung beschlossen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Änderungsbeschluss des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Vorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Ergebnis: Vorentwurf gebilligt und frühzeitige Beteiligung beschlossen.
Noch offen
- Die naturschutzfachlichen CEF-Maßnahmen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung sind in die Bauleitplanung einzuarbeiten.
- Im Parallelverfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Ort der Leistung
Nattheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Nattheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.