Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung
- Die bisherige Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Bauhof soll überwiegend als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt werden. Die gewerblich überplante Hauptfläche umfasst rund 6.016 m².
- Nutzungs- und Maßfestsetzungen
- Sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Nutzungen, Vergnügungsstätten sowie Einzelhandel werden ausgeschlossen. Je Baugrundstück kann ausnahmsweise eine dem Betrieb zugeordnete Wohnung bis höchstens 200 m² und 10 % der Grundstücksfläche zugelassen werden, festgesetzt sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m über dem Bezugspunkt 292,0 m ü. NHN.
- Erschließung und Immissionsschutz
- Die Erschließung erfolgt über die bestehende Straße Im Grund, Änderungen an der Verkehrsfläche sind nicht erforderlich. Im östlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet gelten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums GR (erledigt)22.10.2026
- Geplanter Umzug des Bauhofs in neue Räumlichkeiten in Nellmersbachals Nächsteszweite Jahreshälfte 2026
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB mit Offenlage nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bauhofstandort Im Grund 3 wird nach der Verlagerung des Bauhofs nach Nellmersbach für eine gewerbliche Nachnutzung frei. Der Umzug in die neuen Räumlichkeiten ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans wurde als Beschlussantrag formuliert, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen, 3. Änderung“ für den ehemaligen Bauhof im Ortsteil Leutenbach soll eingeleitet werden, die Verwaltung soll das Verfahren und die Offenlage durchführen.
Noch offen
- Beschlussfassung und ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sind im Dokument als Beschlussantrag formuliert.
- Die konkreten Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Einschätzung und gegebenenfalls erforderliche Vermeidungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nach Vorliegen in die Planung einzustellen.
Ort der Leistung
Leutenbach, Baden-Württemberg
Markiert ist Leutenbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.