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Zur EntscheidungGemeinde Leutenbach · Planung & Beratung · Sitzung am

Gewerbliche Nachnutzung Lehen III in Leutenbach

Der bisherige Bauhofstandort am südwestlichen Ortsrand soll nach dem Umzug des Bauhofs einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung ist beantragt, das Dokument belegt kein Beschlussergebnis.

Nächster Schritt

Offenlage nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, Zeitpunkt nicht genannt

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanänderung
Die bisherige Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Bauhof soll überwiegend als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt werden. Die gewerblich überplante Hauptfläche umfasst rund 6.016 m².
Nutzungs- und Maßfestsetzungen
Sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Nutzungen, Vergnügungsstätten sowie Einzelhandel werden ausgeschlossen. Je Baugrundstück kann ausnahmsweise eine dem Betrieb zugeordnete Wohnung bis höchstens 200 m² und 10 % der Grundstücksfläche zugelassen werden, festgesetzt sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m über dem Bezugspunkt 292,0 m ü. NHN.
Erschließung und Immissionsschutz
Die Erschließung erfolgt über die bestehende Straße Im Grund, Änderungen an der Verkehrsfläche sind nicht erforderlich. Im östlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet gelten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums GR (erledigt)22.10.2026
  2. Geplanter Umzug des Bauhofs in neue Räumlichkeiten in Nellmersbachals Nächsteszweite Jahreshälfte 2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB mit Offenlage nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bauhofstandort Im Grund 3 wird nach der Verlagerung des Bauhofs nach Nellmersbach für eine gewerbliche Nachnutzung frei. Der Umzug in die neuen Räumlichkeiten ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans wurde als Beschlussantrag formuliert, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen, 3. Änderung“ für den ehemaligen Bauhof im Ortsteil Leutenbach soll eingeleitet werden, die Verwaltung soll das Verfahren und die Offenlage durchführen.

Noch offen

  • Beschlussfassung und ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sind im Dokument als Beschlussantrag formuliert.
  • Die konkreten Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Einschätzung und gegebenenfalls erforderliche Vermeidungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nach Vorliegen in die Planung einzustellen.

Ort der Leistung

Leutenbach, Baden-Württemberg

Markiert ist Leutenbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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