Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Klärschlammpressung
- Pressung des Klärschlamms der Kläranlage Anhausen bis 31.12.2028, mit Verlängerungsoption. Der Beschlussvorschlag spricht von einer Ausschreibung der Klärschlammentwässerung und -entsorgung für 2 Jahre.
- Durchführung der Ausschreibung
- Ein Büro soll die Daten erheben, die Ausschreibungsunterlagen im Format D83 erstellen und an Interessenten verschicken. Dazu kommen die gemeinsame Submission im Rathaus und eine Vergabeempfehlung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beitritt zum Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen erklärt (erledigt)21.05.2026
- Sitzung des Gemeinderats, Beauftragung der Ausschreibung stand auf der Tagesordnung (erledigt)24.09.2026
- Ausschreibung der Klärschlammpressungals Nächstesdanach
- Ende der Laufzeit der Pressung, Verlängerungsoption möglich31.12.2028
- Klärschlammentsorgung voraussichtlich über den Zweckverband2029
Vergabeverfahren
Ausschreibung mit gemeinsamer Submission im Rathaus der Stadt Hayingen. Start- und Schlusstermin werden mit der Stadt abgestimmt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Klärschlamm der Kläranlage wird seit der Erneuerung der Schlammentwässerung von einem Unternehmen gepresst. Mit Beschluss vom 21. Mai 2026 wurde der Beitritt zum Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen erklärt.
Voraussichtlich ab 2029 wird die Klärschlammentsorgung über den Zweckverband erfolgen. Bis dahin wird die Pressung bis zum 31.12.2028 ausgeschrieben, mit einer Verlängerungsoption.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte ein Büro mit der Durchführung der Ausschreibung der Klärschlammentwässerung und -entsorgung für 2 Jahre beauftragen.
Noch offen
- Start- und Schlusstermin der Ausschreibung nennt die Vorlage nicht.
- Die Dauer der Verlängerungsoption nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Hayingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Hayingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.