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BeschlossenStadt Herbrechtingen · Energie & Umwelt · Sitzung am

Neuvergabe Stromkonzession in Herbrechtingen

Der Konzessionsvertrag für das Stromverteilnetz in Herbrechtingen läuft am 31.12.2028 aus. Der Gemeinderat sollte am 15.10.2026 über die Neuvergabe entscheiden. Nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger können Unternehmen mindestens drei Kalendermonate lang Interesse bekunden.

Ausschreibung

Bekanntmachung im Bundesanzeiger bis 31.12.2026

Ausführung

Höchstens 20 Jahre Laufzeit

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Stromverteilnetz
Bau und Betrieb von Leitungen auf öffentlichen Verkehrswegen für die allgemeine Stromversorgung im Stadtgebiet. Laufzeit des neuen Vertrags höchstens 20 Jahre.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Der Gemeinderat sollte über die Neuvergabe und die Bekanntmachung im Bundesanzeiger entscheiden (erledigt)15.10.2026
  2. Spätestens bis dahin muss das Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt gemacht seinals Nächstes31.12.2026
  3. Mindestens drei Kalendermonate für Interessenbekundungendanach
  4. Ende des bestehenden Konzessionsvertrags31.12.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Neuvergabe nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger können Unternehmen mindestens drei Kalendermonate lang Interesse bekunden. Danach legt die Stadt Auswahlkriterien und deren Gewichtung fest und vergibt in einem transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahren. Bei mehreren Interessenten will die Verwaltung eine externe Beratung für das formelle Auswahlverfahren nach §§ 46 ff. EnWG beauftragen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und dem derzeitigen Netzbetreiber begann am 01.01.2009 und läuft am 31.12.2028 aus.

Eine Konzession gibt das Recht, öffentliche Verkehrswege für Stromleitungen zu nutzen und die Abnehmer im Gebiet zu versorgen. Als Gegenleistung erhält die Stadt eine Konzessionsabgabe, die in den vergangenen Jahren durchschnittlich bei 330.000 € lag.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll die Neuvergabe der Konzession beschließen und den Ausschreibungstext im Bundesanzeiger bekannt machen lassen. Bei mehreren Interessenten soll die Verwaltung eine externe Beratung beauftragen dürfen.

Noch offen

  • Auswahlkriterien und Gewichtung legt die Stadt erst nach Ablauf der Interessenfrist fest.
  • Es ist offen, ob mehrere Unternehmen Interesse bekunden.

Ort der Leistung

Herbrechtingen, Baden-Württemberg

Markiert ist Herbrechtingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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