Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Elektro-Kastenwagen
- Gebrauchtfahrzeug, höchstens zwei Jahre alt, mit Elektroantrieb und Anhängerkupplung. Sitzplätze, Ladevolumen und zulässige Anhängelast müssen den Anforderungen des Bauhofs entsprechen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat berät das Fuhrparkkonzept und den Ersatz des beschädigten Fahrzeugs (erledigt)08.10.2026
- Ersatz des beschädigten Fahrzeugs durch einen gebrauchten Elektro-Kastenwagenals Nächstes2026
- Verkauf der vorhandenen Anhänger und Beschaffung eines leichteren Pkw-Anhängers2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Zwei Fahrzeuge des Bauhofs, Baujahr 2018, haben sich wegen zunehmenden Reparaturbedarfs als wirtschaftlich problematisch erwiesen. Ein aktueller Schaden an einem davon macht den Ersatz kurzfristig nötig.
Die Gemeinde will ihre Fahrzeuge schrittweise elektrifizieren, die eigenen Photovoltaikanlagen bieten dafür gute Voraussetzungen. Nach Abstimmung mit dem Bauhofteam wird vorgeschlagen, das beschädigte Fahrzeug noch im Jahr 2026 durch einen elektrischen Kastenwagen zu ersetzen.
Ein Neufahrzeug kostet laut Vorlage rund 30.000 Euro. Um die Investitionskosten gering zu halten, soll stattdessen ein höchstens zwei Jahre altes Gebrauchtfahrzeug mit Elektroantrieb und Anhängerkupplung gekauft werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll einen höchstens zwei Jahre alten Elektrokastenwagen mit Anhängerkupplung zu einem Kaufpreis von höchstens 25.000 Euro beschaffen.
Noch offen
- Der Elektro-Kleintransporter für den Hausmeister und der Pkw-Anhänger sind für 2027 vorgesehen und werden bei der Haushaltsplanung 2027 berücksichtigt.
- Die konkrete Umsetzung bleibt den Haushaltsentscheidungen vorbehalten.
Ort der Leistung
Lottstetten, Baden-Württemberg
Markiert ist Lottstetten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Elektro-Kastenwagen, gebraucht, höchster KaufpreisObergrenze laut Beschlussvorschlag | 25.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Für das beschädigte Fahrzeug erhält die Gemeinde eine Versicherungsleistung von 8.540 Euro. Der Verkauf des Fahrzeugs soll voraussichtlich 12.888 Euro bringen. Bei einem Kaufpreis von höchstens 25.000 Euro ergibt sich laut Vorlage ein rechnerischer Finanzierungsbedarf von rund 3.600 Euro.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.