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Zur EntscheidungVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Backnang · Planung & Beratung · Sitzung am

Netto-Markt in Oberbrüden, Auenwald

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft die Verlagerung des Netto-Lebensmittelmarkts im Ortsteil Oberbrüden. Der Auslegungsbeschluss liegt als Vorschlag vor, die Althütter Vertreter im gemeinsamen Ausschuss sollen zustimmen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

63. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang soll im Bereich der Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt zur Verlagerung des Netto-Markts in Auenwald, Ortsteil Oberbrüden, geändert und öffentlich ausgelegt werden. Grundlage sind das Deckblatt und die Begründung des Stadtplanungsamts vom 25.08.2026.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Der gemeinsame Ausschuss stimmte dem Entwurf zu und beschloss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. (erledigt)25.04.2024
  2. Datum von Deckblatt und Begründung zur Flächennutzungsplanänderung. (erledigt)25.08.2026
  3. Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegungals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgten. Anregungen wurden behandelt, die Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 05.08.2024 wird herangezogen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der gemeinsame Ausschuss stimmte am 25.04.2024 dem Entwurf zur 63. Änderung zu und beschloss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgten, nun soll der Flächennutzungsplan öffentlich ausgelegt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplans soll aufgestellt und öffentlich ausgelegt werden. Die Althütter Vertreter im gemeinsamen Ausschuss sollen dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Noch offen

  • Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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