Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die 14. Änderung betrifft eine Teilfläche von Flst.-Nr. 497 der Gemarkung Fronhofen am Standort des Erdbau-Unternehmens im Weiler Möllenbronn, nördlich des Ortsteiles Fronhofen.
- Recyclingplatz
- Ermöglicht werden soll der Neubau eines Recyclingplatzes zur Aufbereitung, Lagerung und Zertifizierung von mineralischem Abbruchmaterial.
- Bebauungsplanung und Umweltprüfung
- Parallel soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften geändert werden. Die Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung sollen geprüft werden, um Konflikte zu vermeiden oder zu minimieren.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderäte von Fronreute und Wolpertswende empfehlen jeweils den Aufstellungsbeschluss (erledigt)19.10.2026
- Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung und frühzeitige Beteiligungals Nächstes02.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der bestehende gewerbliche Betrieb in Möllenbronn soll erweitert und im Recycling-Sektor neu ausgerichtet werden. Dafür sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften vorgesehen.
Die Gemeinderäte von Fronreute und Wolpertswende empfahlen am 19.10.2026 jeweils, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verbandsversammlung soll die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes aufstellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen.
Noch offen
- Die Verbandsversammlung muss über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung entscheiden.
- Der Aufstellungsbeschluss ändert die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken nicht unmittelbar, der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verfahren noch ändern.
Ort der Leistung
Wolpertswende, Baden-Württemberg
Markiert ist Wolpertswende, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung trägt der Vorhabenträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.