Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Stromkonzessionsvertrag
- Vorgesehen ist ein Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet. Die Vertragslaufzeit soll vom 01.01.2029 bis 31.12.2048 reichen.
- Zusätzliche gewünschte Vertragsleistungen
- Gewünscht sind Oberflächenwiederherstellung, eigene Neuanschlüsse ohne vorgelagerte Netzkosten sowie Mitverlegung bei Sanierungsmaßnahmen. Diese Punkte sollen berücksichtigt werden, können aber nicht im Musterkonzessionsvertrag fixiert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens (erledigt)21.04.2026
- Ende des Interessenbekundungsverfahrens (erledigt)24.07.2026, 11:00 Uhr
- Vorgesehene Vertragslaufzeitals Nächstes01.01.2029 bis 31.12.2048
Vergabeverfahren
Interessenbekundungsverfahren, eine Interessenbekundung von Netze BW GmbH ging ein. Der Vertragsabschluss mit Netze BW ist zur Zustimmung vorgeschlagen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der bestehende Stromkonzessionsvertrag mit Netze BW läuft vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2028. Das Interessenbekundungsverfahren wurde am 21.04.2026 bekannt gemacht und lief bis zum 24.07.2026, 11:00 Uhr. Für Strom ging eine Interessenbekundung von Netze BW GmbH ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages mit Netze BW GmbH für den Zeitraum 01.01.2029 bis 31.12.2048 auf Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs soll zugestimmt werden. Die Gemeindeverwaltung soll den Vertrag der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorlegen, nach Bestätigung oder Nichtbeanstandung soll er unterzeichnet und umgesetzt werden.
Noch offen
- Der Vertragsabschluss ist im Dokument nur vorgeschlagen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.
- Der Vertrag muss der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Bestätigung oder Nichtbeanstandung ist vor der Unterzeichnung abzuwarten.
- Zusätzliche gewünschte Vertragsleistungen sollen berücksichtigt werden, können aber nicht im Musterkonzessionsvertrag fixiert werden.
Ort der Leistung
Wolpertswende, Baden-Württemberg
Markiert ist Wolpertswende, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Jährliche Stromkonzessionsabgabeca. je Jahr | 90.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Gemeindeverwaltung rechnet derzeit mit einer Stromkonzessionsabgabe von ca. 90.000 € im Jahr.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.