Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse, Handlungskonzept
- Das Konzept besteht aus der Erstellung von Starkregengefahrenkarten, einer Risikoanalyse und einem Handlungskonzept für Maßnahmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat sollte über die Durchführung des Starkregenrisikomanagements entscheiden (erledigt)21.09.2026
- Angebote mehrerer Fachbüros einholenals Nächstesdanach
- Umsetzung des Starkregenrisikomanagements2027 bis 2028
Vergabeverfahren
Mehrere Büros werden angefragt und geben Angebote nach dem Musterpreisblatt des Leitfadens „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ ab. Die Beauftragung soll nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ravensburg erfolgen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Starkregen verursacht in den Sommermonaten in Verbindung mit Gewittern oft große Schäden. Das Oberflächenwasser fließt unabhängig von Gewässern oft sturzflutartig ab. Mit einem kommunalen Starkregenrisikomanagement sollen die Abflusswege erkennbar und mögliche Schäden verringert werden.
Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024 des Landes Baden-Württemberg ist die Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzepts mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Voraussetzung ist ein Fachbüro, das erfolgreich am Standardreferenzverfahren der LUBW teilgenommen hat.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll der Durchführung des Starkregenrisikomanagements zustimmen. Die Verwaltung soll die Leistungen ausschreiben und den Förderantrag vorbereiten.
Noch offen
- Die Ausschreibungsergebnisse und die Auswahl des Fachbüros sollen später im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Ort der Leistung
Wolpertswende, Baden-Württemberg
Markiert ist Wolpertswende, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Starkregenrisikomanagement-Konzept, Gesamtkostenlaut Vorlage ca. 100.000 Euro, brutto oder netto nicht angegeben | 100.000 € |
|---|
- Förderung
- 70 % der anrechenbaren Kosten nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024
- Finanzierung
- Die Mittel sollen in den Haushaltsplänen für 2027 und 2028 berücksichtigt werden. Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024 sehen 70 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Der Förderantrag wird noch vorbereitet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.