Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Freiflächen-Photovoltaik
- Geplant ist ein Sondergebiet Photovoltaik auf Flst.-Nr. 1883/1, 1883/2, 1884, 1885, 1886 und teilweise Flst.-Nr. 1990 (Weg), Gemarkung Großaspach. Der Geltungsbereich umfasst ca. 6.154 m². Die GRZ beträgt 0,8, die maximale Höhe von Modulen und Technikgebäuden beträgt jeweils 3,5 m über dem bestehenden Geländeniveau.
- Modultische und Betriebseinrichtungen
- Zulässig sind freistehende Modultische in Leichtmetall-Ständerbauweise auf Rammpfosten, Stein- und Betonfundamente sind nicht zulässig. Vorgesehen sind außerdem notwendige Nebenanlagen und Betriebseinrichtungen wie Wechselrichter, Trafostationen, Zufahrten, Stellplätze, Baustraßen, Wartungsflächen und Speicheranlagen.
- Grünflächen und Einfriedung
- Vorgesehen ist extensives Grünland mit gebietsheimischer, artenreicher Wiesenmischung und mindestens 30 % Blumenanteil. Die Flächen sind mindestens einmal und höchstens zweimal jährlich zu mähen oder zu beweiden, die erste Mahd ist frühestens Ende Mai bis Mitte Juni, der zweite Schnitt oder eine späte Beweidung frühestens ab Anfang September zulässig. Einfriedungen dürfen bis zu 2,5 m hoch sein, auf mindestens 50 % ihrer Gesamtlänge ist ein Bodenabstand von mindestens 20 cm einzuhalten.
- Rückbau bei längerem Nichtbetrieb
- Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme wird die Nutzung unzulässig, wenn die PV-Anlage mehr als 24 Monate nicht betrieben wurde. Die Anlagen sind dann innerhalb eines Jahres zurückzubauen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung (erledigt)14.09.2026
- Frühzeitige Beteiligung, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bebauungsplan im Regelverfahren, die geplante Nutzung soll in die laufende Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang aufgenommen werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Energiebedarf des Schotterwerks ist durch zunehmende Abbautätigkeit und Digitalisierung gestiegen. Eine bestehende PV-Anlage deckt bereits einen Teil des Strombedarfs.
Die Gemeinde Aspach stellt den Bebauungsplan für Flächen der Gemarkung Großaspach auf. Der Vorentwurf vom 14.09.2026 dient der frühzeitigen Beteiligung, ein Satzungsbeschluss ist nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Photovoltaikflächen schaffen.
Noch offen
- Frühzeitige Beteiligung und weitere Schritte des Bebauungsplanverfahrens stehen aus.
Ort der Leistung
Aspach, Baden-Württemberg
Markiert ist Aspach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.