Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Tarifanerkennung
- Die Fahrausweise des jeweils anderen Landes sollen weiterhin im ÖPNV der Cityzonen Konstanz und der OTV-Zone 256 in Kreuzlingen anerkannt werden. Die Vereinbarung soll unverändert bis 31.12.2028 verlängert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss (erledigt)15.10.2026
- Entscheidung im Gemeinderat/Stiftungsrat vorgesehen, Ergebnis nicht dokumentiertals Nächstes22.10.2026
- Fahrausweisstrukturerhebung des OTV2027
- Neuverhandlungen auf Grundlage der Erhebung2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die 2022 geschlossene Vereinbarung regelt, dass im ÖPNV der Cityzonen Konstanz und der OTV-Zone 256 in Kreuzlingen die Fahrausweise des jeweils anderen Landes anerkannt werden. Die bestehende Vereinbarung läuft am 31.12.2026 aus.
Die für 2026 vorgesehene Fahrausweisstrukturerhebung des OTV ist erst 2027 möglich. Vorgeschlagen ist eine unveränderte Verlängerung um zwei Jahre, Verhandlungen sollen 2028 auf Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse wieder aufgenommen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zustimmung zu Zahlungen von jeweils 56.000 € in 2027 und 2028 für die gegenseitige Tarifanerkennung und Beauftragung zur Unterzeichnung der beigefügten Vereinbarung.
Noch offen
- Entscheidung über die Verlängerung, ein Beschlussergebnis zur für den 22.10.2026 vorgesehenen Entscheidung ist nicht enthalten.
- Fahrausweisstrukturerhebung ist erst 2027 möglich, Neuverhandlungen sind für 2028 vorgesehen.
Ort der Leistung
Konstanz, Baden-Württemberg
Markiert ist Konstanz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Jährliche Ausgleichszahlung der Stadt Konstanzjeweils 2027 und 2028 | 56.000 € |
|---|---|
| Anteil aus den städtischen Zahlungen für die Stadtwerkeaus insgesamt 112.000 € der Städte, weiterhin gemäß Vereinbarung | 22.400 € |
- Finanzierung
- Der jährliche Ausgleichsbeitrag von 56.000 € ist im Haushaltsplan veranschlagt. Die Verwaltung empfiehlt, die erforderlichen Mittel für 2027 und 2028 wie bisher im Haushalt bereitzustellen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.