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BeschlossenStadt Tengen · Energie & Umwelt · Vorlage vom

Stromlieferung 2028 bis 2030 in Tengen

Tengen will den Strom vom 1. Januar 2028 bis 31. Dezember 2030 über die Bündelausschreibung der Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags beschaffen. Die Verwaltung schlägt Ökostrom ohne Neuanlagenquote vor. Die Frist zur Beauftragung endet am 30.11.2026.

Ausschreibung

Beauftragung der Ausschreibung bis 30.11.2026

Ausführung

Lieferung 01.01.2028 bis 31.12.2030

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Stromlieferung
Lieferung vom 1. Januar 2028 bis 31. Dezember 2030 mit fester Vertragslaufzeit von drei Jahren. Der Lieferpreis gilt für eine Verbrauchsmenge von 90 bis 110 % der Vertragsmenge.
Ökostrom ohne Neuanlagenquote
100 % Strom aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, so schlägt es die Verwaltung für Tengen vor.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Verwaltung legt die Sitzungsvorlage für den Gemeinderat vor (erledigt)24.09.2026
  2. Frist, um die Dienstleistungsgesellschaft mit der Ausschreibung zu beauftragenals Nächstesbis 30.11.2026
  3. Beginn der Stromlieferung, drei Jahre bis 31.12.203001.01.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Europaweite Ausschreibung nach der Vergabeverordnung über ein dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 und 23 VgV). Die Dienstleistungsgesellschaft führt das Verfahren im Namen der Kommunen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Es gibt technische Lose (Sondervertrag, Tarif, Wärmestrom, Straßenbeleuchtung) und Lose für Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Die endgültige Preisbildung folgt erst nach dem Zuschlag.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg bietet Kommunen die Teilnahme an einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung für 2028 bis 2030 an. Tengen nimmt seit mehreren Jahren an dieser Bündelausschreibung teil.

Bei der letzten Runde für 2026 bis 2028 bestellte die Stadt 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Die Vorlage schlägt diese Variante erneut vor. Die Konzeption der Ausschreibung liegt der Vorlage als Anlage bei.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll die Verwaltung ermächtigen, die Dienstleistungsgesellschaft mit der Ausschreibung zu beauftragen, und Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausschreiben lassen.

Noch offen

  • Die Beauftragung der Dienstleistungsgesellschaft muss bis 30.11.2026 erfolgen.
  • Die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach der Zuschlagserteilung.

Ort der Leistung

Tengen, Baden-Württemberg

Markiert ist Tengen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Für die Teilnahme und die Nachbetreuung erhält die Dienstleistungsgesellschaft einmalig 32 € je Abnahmestelle. Die Zahl der Abnahmestellen der Stadt nennt die Vorlage nicht.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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