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Zur EntscheidungVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim · Planung & Beratung · Vorlage vom

Vollsortimenter in Satteldorf

Der bestehende Penny-Markt am südlichen Ortsrand soll auf rund 1 ha erweitert werden, damit dort ein großflächiger Vollsortimenter mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche zulässig ist. Die Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss der FNP-Änderung ist für die Entscheidung am 03.12.2026 vorgesehen, eine Beschlussfassung ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Entscheidung im Gemeinsamen Ausschuss am 03.12.2026, danach frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung
Die Änderung betrifft rund 1 ha am südlichen Ortsrand von Satteldorf beim bestehenden Penny-Markt. Sie soll dort einen großflächigen Vollsortimenter mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche ermöglichen und wird parallel zum Bebauungsplan geführt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung im Gemeinsamen Ausschuss über den Aufstellungsbeschlussals Nächstes03.12.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufstellungsbeschluss gemäß Abgrenzungsplan und vorläufiger Begründung vom 11.06.2026, anschließend frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 f. BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan lässt bislang nicht wesentlich störende Einzelhandelsbetriebe bis 700 m² Verkaufsfläche sowie bestimmte Dienstleistungsbetriebe zu.

Der Standort Süd soll gemeinsam mit der Nahversorgungslage Nord die kurzwegige Lebensmittelversorgung sichern. Eine Nahversorgung in der Ortsmitte ist laut Vorlage aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.

Das Vorhaben verlagert laut Auswirkungsanalyse 2 Mio. € Umsatz von Crailsheim nach Satteldorf, die Umsatzumverteilung wird mit maximal 2 % des Gesamtvolumens als gering bewertet.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinsame Ausschuss soll den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung „Nahversorgung Satteldorf, 1. Erweiterung“ Nr. K-2026-1F gemäß Abgrenzungsplan und vorläufiger Begründung fassen.

Noch offen

  • Im Bauleitplanverfahren sollen betroffene Belange ermittelt und die Planungen konkretisiert werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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