Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die Änderung betrifft rund 1 ha am südlichen Ortsrand von Satteldorf beim bestehenden Penny-Markt. Sie soll dort einen großflächigen Vollsortimenter mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche ermöglichen und wird parallel zum Bebauungsplan geführt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung im Gemeinsamen Ausschuss über den Aufstellungsbeschlussals Nächstes03.12.2026
Vergabeverfahren
Aufstellungsbeschluss gemäß Abgrenzungsplan und vorläufiger Begründung vom 11.06.2026, anschließend frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 f. BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan lässt bislang nicht wesentlich störende Einzelhandelsbetriebe bis 700 m² Verkaufsfläche sowie bestimmte Dienstleistungsbetriebe zu.
Der Standort Süd soll gemeinsam mit der Nahversorgungslage Nord die kurzwegige Lebensmittelversorgung sichern. Eine Nahversorgung in der Ortsmitte ist laut Vorlage aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.
Das Vorhaben verlagert laut Auswirkungsanalyse 2 Mio. € Umsatz von Crailsheim nach Satteldorf, die Umsatzumverteilung wird mit maximal 2 % des Gesamtvolumens als gering bewertet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinsame Ausschuss soll den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung „Nahversorgung Satteldorf, 1. Erweiterung“ Nr. K-2026-1F gemäß Abgrenzungsplan und vorläufiger Begründung fassen.
Noch offen
- Im Bauleitplanverfahren sollen betroffene Belange ermittelt und die Planungen konkretisiert werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.