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Zur EntscheidungGemeinde Satteldorf · Planung & Beratung · Vorlage vom

Wohngebiet Winterwiesen III in Satteldorf

Die Gemeinde Satteldorf möchte das bestehende Wohngebiet Winterwiesen im Teilort Gröningen erweitern, um der örtlichen Nachfrage nach Wohnbauplätzen zu begegnen. Der Gemeinsame Ausschuss soll am 03.12.2026 über den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung entscheiden.

Nächster Schritt

Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss am 03.12.2026, danach frühzeitige Öffentlichkeits- und

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohngebiet Winterwiesen III
Das städtebauliche Konzept sieht 44 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser, sechs Bauplätze für Reihenhäuser sowie zwei Bauplätze für Mehrfamilienwohnhäuser vor.
Flächennutzungsplanänderung
Die Änderung umfasst vier Teilbereiche. 2,17 ha bisherige landwirtschaftliche Fläche sollen zu Wohnbaufläche werden. Eine bestehende Wohnbaufläche von etwa 0,67 ha im Teilbereich 2 soll verlegt werden, die Teilbereiche 2 bis 4 sollen als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden.
Flächentausch
Die Wohnbauflächen „Eichelberg III“ und „Hoffeld“ sollen ganz oder teilweise herausgenommen werden. Die Planung wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan geführt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss im Gemeinsamen Ausschussals Nächstes03.12.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Erweiterung des Wohngebiets im Teilort Gröningen soll der Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Wohnbauplätzen dienen. Für das Vorhaben ist ein plausibler Nachweis des Wohnbauflächenbedarfs erforderlich.

Der raumordnerische Nachweis soll über den Tausch nicht mehr benötigter Wohnbauflächen erfolgen. „Eichelberg III“ und „Hoffeld“ sollen ganz oder teilweise herausgenommen werden, Teilbereiche 3 und 4 umfassen 1,5 ha.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung „Winterwiesen III“ Nr. K-2026-2F gemäß Abgrenzungsplan und vorläufiger Begründung vom 11.06.2026.

Noch offen

  • Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss, anschließend frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie amtliche Bekanntmachung.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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