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BeschlossenStadt Karlsruhe · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Vollausbau Untere Straße in Karlsruhe-Knielingen

Die Untere Straße im Sanierungsgebiet Alt-Knielingen Ortskern ist dringend erneuerungsbedürftig und soll in Pflasterbauweise voll ausgebaut werden. Der Konzeptbeschluss stand am 24.09.2026 im Planungsausschuss an. Der Umbau ist für den Doppelhaushalt 2028/2029 geplant.

Kostenschätzung

2,1 Mio. €

Nächster Schritt

Weitere Planung, Anmeldung für den Doppelhaushalt 2028/2029, Baubeschluss durch die Verwaltung

Ausführung

Doppelhaushalt 2028/2029 (geplant)

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Straßenbau
Die Straße wird zwischen Hausnummer 2a und 39a einschließlich des südöstlichen Einmündungsbereichs in Pflasterbauweise voll ausgebaut. Der Querschnitt ist niveaugleich. Im westlichen Abschnitt wird das Wasser über zwei Rinnen abgeleitet, im östlichen über eine Rinne.
Ausstattung
Im westlichen Abschnitt trennen Pfosten den Schutzraum von der Fahrbahn. Im östlichen Abschnitt werden die Hauseingänge mit Pollern im Abstand von mindestens 0,80 Metern gesichert. Neue Baumstandorte sind wegen der geringen Straßenraumbreite und der Leitungen nicht möglich.
Ingenieurleistungen und Gutachten
Vorgesehen sind Ingenieurleistungen und Gutachten. Eine Schadstoff- und Kampfmitteluntersuchung steht noch aus.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Planungsausschuss, der Konzeptbeschluss stand zur Entscheidung an (erledigt)24.09.2026
  2. Gemeinderat beschließt die Priorisierung der Maßnahmen in den Sanierungsgebieten (erledigt)29.09.2026
  3. Verwaltung bereitet den Baubeschluss vor, das Tiefbauamt meldet das Projekt für den Doppelhaushalt anals Nächstesdanach
  4. Umbau Untere Straße, geplant im Doppelhaushalt2028 bis 2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Untere Straße zwischen Saarland- und Litzelaustraße liegt im Sanierungsgebiet „Alt-Knielingen Ortskern“. Im engen historischen Straßenraum ist ein Gehweg zugunsten parkender Fahrzeuge aufgegeben, der andere ist weitgehend auf unter 1,60 Meter eingeschränkt. Der Straßenzustand ist in Kategorie 4 eingestuft, also dringend erneuerungsbedürftig.

Der Querschnitt mit Bordsteinen wird durch eine weiche Trennung ohne Borde ersetzt, alle Verkehrsteilnehmenden werden auf gleicher Höhe geführt. Im westlichen Abschnitt entsteht südlich ein Schutzraum für Fußgänger von mindestens 2,00 Metern, die Fahrbahn ist 4,40 Meter breit. Im östlichen Abschnitt liegt der Schutzraum nördlich, die Fahrbahn ist 4,00 Meter breit. Von 51 Parkständen bleiben voraussichtlich 26.

Der Konzeptbeschluss steht unter dem Vorbehalt der Priorisierungsvorlage für die Sanierungsgebiete. Der Gemeinderat hat sie am 29.09.2026 einstimmig beschlossen. In deren Anlage steht die Umgestaltung Untere Straße mit 2.100.000 € und dem Vermerk „Sanierung notwendig“.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Planungsausschuss sollte das Vorhaben mit Kostenrahmen, Folgekosten und Risiken zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der weiteren Planung beauftragen und sie ermächtigen, den Baubeschluss vorzubereiten und das Vorhaben in eigener Zuständigkeit zu realisieren.

Noch offen

  • Finanzierung und Umsetzungszeitpunkt werden erst im Haushaltsplanverfahren und in der gesamtstädtischen Priorisierung entschieden.
  • Die Schadstoff- und Kampfmitteluntersuchung muss noch erfolgen.
  • Es wird empfohlen, im weiteren Planungsverlauf Einsparpotenzial zu untersuchen, etwa eine Ausführung in Asphaltbauweise.

Ort der Leistung

Karlsruhe, Baden-Württemberg

Markiert ist Karlsruhe, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Kostenrahmen Vollausbau Untere Straße2.100.000 €
Baukosten1.300.000 €
Unvorhergesehenes400.000 €
Ingenieurleistungen220.000 €
Gutachten60.000 €
Förderung
Städtebauförderung, Förderquote 60 %, rund 720.000 €
Finanzierung
Das Vorhaben ist nicht budgetiert. Die Städtebauförderung kann 60 % der förderfähigen Kosten tragen. Bei pauschal 250 €/m² für Ordnungsmaßnahmen sind das rund 720.000 €. Über Finanzierung und Umsetzungszeitpunkt wird im Haushaltsplanverfahren entschieden.

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