Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Öffnen und Schließen von Erdbestattungsgräbern, Ausgrabung erdbestatteter Personen
- Die Leistungen werden für zwei Jahre ausgeschrieben, mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr. Die Vertragslaufzeit soll am 01.06.2027 beginnen und am 31.05.2029 enden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorlage stand im Bau- und Liegenschaftsausschuss zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung (erledigt)23.09.2026
- Der bisherige Vertrag endetals Nächstes31.05.2027
- Beginn der neuen Vertragslaufzeit bis 31.05.2029, optional um ein Jahr verlängerbar01.06.2027
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung nach VOB mit anschließender Auftragsvergabe. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Öffnen und Schließen von Erdbestattungsgräbern und die Ausgrabung erdbestatteter Personen gehören zu den Pflichtaufgaben der Stadt. Die Leistungen werden seit dem 01.04.2004 in regelmäßigen Zeiträumen ausgeschrieben und an einen externen Auftragnehmer vergeben.
Die letzte Vergabe erfolgte zum 01.06.2024 für zwei Jahre, mit Verlängerungsoption um ein Jahr. Der Vertrag endet am 31.05.2027. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss sollte am 23.09.2026 über die neue Ausschreibung entscheiden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Bestattungsleistungen sollen für zwei Jahre mit Verlängerungsoption um ein Jahr ausgeschrieben werden. Die Verwaltung soll das Vergabeverfahren durchführen und den Auftrag auf das wirtschaftliche Angebot erteilen.
Ort der Leistung
Pforzheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Pforzheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Jährliche Kosten laut Vorlage (Folgekosten)je Jahr, 438.778,53 € laut Vorlage, ohne Angabe brutto oder netto | 438.778 € |
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- Finanzierung
- Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Ergebnishaushalt 2027 bereitgestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.