Worum es geht
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 laufen vier Verkehrsverträge aus, die den Landkreis ganz oder teilweise betreffen. Die Verträge schließt der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) im Namen des Landkreises mit dem Unternehmen, das im Vergabeverfahren ausgewählt wird. Mindestens zwei Jahre vorher muss das spätere Fahrplanangebot im EU-Amtsblatt vorab bekannt gemacht werden.
Grundlage ist der neue Nahverkehrsplan, der rückwirkend zum 01.01.2026 gilt. Er stärkt die Regionalbusachsen mit vielen Fahrgästen. Abseits davon soll es Schulverkehr und flächendeckend Bestellverkehre unter dem Namen AktiVVo geben. Der AVV hat für jedes Bündel Varianten vorgelegt, die Verwaltung hat daraus drei Beschlusspakete gebildet.
Die Verwaltung favorisiert einen anderen Weg. Die Verträge für Friedberg 02 und Wittelsbacher Land 03 und 04 sollen über die vereinbarten Optionen verlängert werden. Nur Paartal 01 lässt sich nicht über Dezember 2028 hinaus verlängern. Die Entscheidung des Kreistags war für den 27.07.2026 vorgesehen.
Was ausgeschrieben werden soll
- Paartal 01
- Betrifft überwiegend den Landkreis Augsburg. Im Landkreis Aichach-Friedberg gehören die Linien 230 (Pöttmes, Aichach) und 410 (Pöttmes, Baar, Meitingen, Augsburg) und das Anruf-Sammeltaxi 230 dazu. Die Neuausschreibung zum Dezember 2028 ist zwingend.
- Friedberg 02
- Linien 200, 201, 202, 261 und 262 in und um Friedberg. Die Linie 262 soll gestrichen werden. Der Vertrag lässt sich bis 08.12.2029 verlängern.
- Wittelsbacher Land 03
- Linien 203 bis 209 ab Friedberg, unter anderem über Dasing nach Aichach, dazu drei Anruf-Sammeltaxi-Linien. Verlängerung bis 14.12.2030 möglich.
- Wittelsbacher Land 04
- Linien 213, 225, 229, 301, 302, 303, 320 und 323, unter anderem zwischen Augsburg, Affing und Pöttmes. Verlängerung bis 14.12.2030 möglich.
- On-Demand-Verkehre AktiVVo
- Drei Gebiete mit den Arbeitstiteln Mering-Kissing, Friedberg-Ried-Eurasburg und Pöttmes, zusammen 1.984.000 € jährlich. Die Verwaltung schlägt vor, sie zunächst bis 15.12.2030 zurückzustellen.
Verfahren und Zeitplan
Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt mindestens zwei Jahre vor Betriebsstart, danach Ausschreibung durch den AVV im Namen des Landkreises. Die Verkehrsverträge laufen zehn Jahre und enthalten eine Preisgleitklausel.
- 22.06.2026Kreisentwicklungsausschuss berät vorerledigt
- 27.07.2026Kreistag, Beschluss über die Vorabbekanntmachungen laut Beratungsfolgeerledigt
- Dezember 2028Betriebsstart der neu vergebenen Verkehre, mindestens Paartal 01als Nächstes
- 08.12.2029Ende der Verlängerungsoption Friedberg 02
- 14.12.2030Ende der Verlängerungsoptionen Wittelsbacher Land 03 und 04
Kosten und Finanzierung
| Beschlusspaket A, Kosten für den Landkreis ab dem dritten Jahrvollständige Umsetzung des Nahverkehrsplans | 4.984.000 € |
|---|---|
| Beschlusspaket B, Kosten für den Landkreis ab dem dritten Jahrreduzierte Umsetzung | 4.531.000 € |
| Beschlusspaket C, Kosten für den Landkreis ab dem dritten Jahrzusätzlich reduzierte Umsetzung | 4.191.000 € |
| On-Demand-Verkehre in drei Gebietenjährlich | 1.984.000 € |
Die AVV-Verkehre werden über Gesellschafterbeiträge finanziert. Der Landkreis Aichach-Friedberg trägt im Regionalbusverkehr aktuell 36,54 %. Für die On-Demand-Verkehre gibt es in den ersten beiden Jahren Fördermittel des Freistaats.
Stand der Entscheidung
Der Ausschuss soll dem Kreistag empfehlen, den AVV mit der Vorbereitung der Ausschreibung nach einem von drei Beschlusspaketen zu beauftragen. Die Verwaltung favorisiert als Alternative, drei Verträge zu verlängern und zunächst nur Paartal 01 zum Dezember 2028 auszuschreiben.
Noch offen
- Welches Beschlusspaket gilt oder ob die Verträge verlängert werden, entscheidet der Kreistag.
- Die Anteile der AVV-Gesellschafter werden rückwirkend zum 01.01.2026 neu berechnet. Die Beschlussfassung dazu steht voraussichtlich im Herbst 2026 an.
Aus dem Dokument
„Einzig das Bündel „Paartal 01“ kann nicht über den Dezember 2028 hinaus verlängert werden und muss zwingend neu ausgeschrieben werden.“
„Nach den Vorgaben des EU-Vergaberechts sind die Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV, also die Landkreise, verpflichtet, mindestens zwei Jahre zuvor eine sog. Vorabbekanntmachung mit dem später auszuschreibenden Fahrplanangebot im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen.“
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV); Neuausschreibung der Linienbündel - Paartal 01 - Friedberg 02 - Wittelsbacher Land 03 - Wittelsbacher Land 04 ab Dezember 2028 - Beschlussfassung über die Vorabbekanntmachungen
Beschlussvorlage 15/001/2026 · Kreisentwicklungsausschuss · Sitzung am 22.06.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.