Worum es geht
Das Eisstadion Neukölln ist eines von nur drei kommunalen Eisstadien in Berlin. Die vorhandene Eisbearbeitungsmaschine ist fast 40 Jahre alt. Reparaturen sind kaum möglich, weil Ersatzteile nicht mehr zu kaufen sind und einzeln angefertigt werden müssten.
Ohne neue Maschine könnte das Stadion nach Angaben des Bezirksamts nur eingeschränkt betrieben werden. Der Kauf sei günstiger als Leasing. Bezahlt wird aus dem Sondervermögen des Bundes.
Was ausgeschrieben werden soll
- Elektro-Eisbearbeitungsmaschine
- Eine Maschine mit Elektroantrieb für das Eisstadion Neukölln als Ersatz für das Altgerät. Technische Anforderungen nennt die Vorlage nicht.
Verfahren und Zeitplan
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
- 18.08.2026Vorlage des Bezirksamts an den Hauptausschusserledigt
- 02.09.2026Hauptausschuss stimmt zuerledigt
- 2027Beschaffung der Maschineals Nächstes
Kosten und Finanzierung
| Elektro-Eisbearbeitungsmaschineerste Kostenschätzung | 200.000 € |
|---|
Kapitel 2980, Sammeltitel 80338, Sondervermögen des Bundes. Folgekosten für Instandhaltung und Fortbildung trägt der Bezirkshaushalt.
Stand der Entscheidung
Der Hauptausschuss stimmt zu, die Beschaffung einer Eisbearbeitungsmaschine aus dem Sondervermögen des Bundes zu realisieren. Ergebnis: einstimmig.
Aus dem Dokument
„Nach erster Kostenschätzung sind für die Beschaffung der Elektro-Eisbearbeitungsmaschine 200.000 € an investiven Mitteln bereitzustellen. Die Beschaffung ist für 2027 geplant.“
„Es ist die Beschaffung einer Elektro-Eisbearbeitungsmaschine für das Eisstadion Neukölln geplant.“
Investitionen der Bezirke aus dem Kapitel 2980 – Infrastrukturinvestitionen aus dem Sondervermögen des Bundes – Zustimmung zur Aufnahme folgender Maßnahme, Titel 80338 – Sonstige Investitionen aus dem SV des Bundes für den Bezirk Neukölln, Unterkonto 363 (Beschaffung einer Eisbearbeitungsmaschine)
Beschlussvorlage Rote Nummer 3074 · Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin · Sitzung am 02.09.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.