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BeschlossenStadt Bottrop · Planung & Beratung · Sitzung am

Umgestaltung zentrale Innenstadt in Bottrop

Für die Umgestaltung der zentralen Innenstadt sollen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 ausgeschrieben werden. Dafür hat die Stadt per Dringlichkeitsentscheidung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 350.000 Euro bereitgestellt. Der Rat hat sie am 22.09.2026 einstimmig genehmigt.

Ausschreibung

Noch im Jahr 2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planungsleistungen Leistungsphasen 1 bis 3
Planung für die Umgestaltung der zentralen Innenstadt. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind für den Antrag auf Städtebaufördermittel erforderlich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Bezirksvertretung Mitte beschließt, die Planungsleistungen nach dem Ratsbeschluss auszuschreiben (erledigt)23.06.2026
  2. Rat beschließt das Projekt „ISEK Zentrale Innenstadt“ (erledigt)07.07.2026
  3. Dringlichkeitsentscheidung zur außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (erledigt)26.08.2026
  4. Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss stimmt in der Vorberatung einstimmig zu (erledigt)15.09.2026
  5. Rat stimmt der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung einstimmig zu (erledigt)22.09.2026
  6. Ausschreibung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3als Nächstes2026
  7. Barmittel von 350.000 Euro im Haushaltsentwurf 2027 vorgesehen2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Bezirksvertretung Mitte hat am 23.06.2026 beschlossen, die für Städtebaufördermittel nötigen Planungsleistungen unverzüglich auszuschreiben, sobald der Rat das Projekt „ISEK Zentrale Innenstadt“ beschlossen hat. Der Ratsbeschluss wurde am 07.07.2026 gefasst.

Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 müssen noch im laufenden Haushaltsjahr ausgeschrieben werden. Sonst lässt sich die Antragsfrist für die Fördermittel im Haushaltsjahr 2027 nicht einhalten. Die Planung darf schon vor dem Bescheid der Bezirksregierung beginnen. Deshalb hat die Stadt die Mittel am 26.08.2026 per Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat hat der Leistung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung über 350.000 Euro für die Umgestaltung der zentralen Innenstadt am 22.09.2026 zugestimmt. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Verfahren und genauer Termin der Ausschreibung nennen die Unterlagen nicht.

Ort der Leistung

Bottrop, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Bottrop, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 350.000 Euro wird durch Einsparungen bei Verpflichtungsermächtigungen im Projekt Rathausviertel gedeckt. Die Barmittel von 350.000 Euro sind für 2027 im Haushaltsentwurf vorgesehen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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