Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Entsiegelung und Belag
- Die vorhandene Asphaltdecke wird abgerissen. Teile der Fläche werden entsiegelt. Der Großteil erhält Klimapflaster und Rasenfugenpflaster, durch die das Regenwasser teilweise versickern kann.
- Bäume und Regenwasser
- Neue Bäume mit Baumrigolen sollen im Sommer Schatten geben. Ein unterirdisches Rigolensystem in der nördlichen Wiesenfläche hält Starkregen zurück und gibt das Wasser verzögert an die Kanalisation ab.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Schulausschuss, Vorberatung (erledigt)14.07.2026
- Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen, Vorberatung (erledigt)01.09.2026
- Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss, Baubeschluss einstimmig gefasst (erledigt)15.09.2026
- Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten Mittel werden im Haushaltsentwurf berücksichtigtals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Schulgelände liegt in einem Gebiet, das zunehmend von Klimafolgen betroffen ist. Das Maßnahmenkonzept Klimafolgenanpassung weist den Stadtteil Feldhausen als Raum mit sehr hoher Klimawirkung Starkregen aus.
Der Mischwasserkanal kann die gestiegenen Niederschlagsmengen nicht vollständig aufnehmen. Bei Starkregen kommt es zu Überlastungen und Überschwemmungen, auch die Marienschule ist betroffen.
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt, die Bewilligung steht noch aus. Die Kostenberechnung wurde inzwischen aktualisiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss hat den Baubeschluss auf Grundlage des Entwurfs und der Finanzierung gefasst. Die Verwaltung soll die Planung unter Einhaltung der Kostenobergrenze umsetzen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Bewilligung der Fördermittel steht noch aus.
- Der Haushaltsentwurf 2027 muss noch beschlossen werden.
Ort der Leistung
Bottrop, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Bottrop, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Gesamtausgaben inkl. Planungskosten1.097.382,30 € Baukosten und 247.215,77 € Planungskosten laut früherer Kalkulation | 1.344.598 € |
|---|---|
| Voraussichtliche förderfähige Baukosten laut Kostenberechnungbrutto, DIN 276 | 992.912 € |
| Nicht förderfähige Einbauten, z. B. Gerätehaus, Fahrradständerbrutto, aus städtischem Haushalt | 18.385 € |
- Förderung
- 90 % über „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ beantragt, Bewilligung steht noch aus
- Finanzierung
- Im Doppelhaushalt 2025/26 sind 500.000 € eingestellt. Beantragt ist eine Förderung von 90 % der Gesamtausgaben, die Bewilligung steht aus. Den Eigenanteil von 134.459,80 € trägt die Stadt. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten Mittel werden im Haushaltsentwurf berücksichtigt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.