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Mobiler Hilferuf für Betroffene häuslicher Gewalt in Bremen

Geplant ist ein Pilotprojekt mit mobilen Hilferufgeräten für hochgefährdete Betroffene häuslicher Gewalt. Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar, das Modellprojekt soll bis zur Haushaltsaufstellung 2028/2029 vertieft geprüft werden.

Nächster Schritt

Fachliche und finanzielle Prüfung bis zur Haushaltsaufstellung 2028/2029

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Mobile Hilferufgeräte
Geplant ist die Pilotierung eines mobilen Hilferufs für hochgefährdete Betroffene häuslicher Gewalt. Die vorläufige Schätzung für die technische Ausrüstung beruht auf Geräten für ältere Menschen.
Schnittstelle und Einsatz
Zusätzlich sind Kosten für die Schnittstellenprogrammierung zum Polizeisystem sowie Personal in Einsatzdisposition, Einsatzkräften und Ermittlungen vorgesehen.
Fortbildung und Koordination
Zusätzliche Kosten werden für Fortbildungen, Sensibilisierung und die Koordination aller beteiligten Akteur:innen erwartet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss (Land), Kenntnisnahme der Berichterstattung zu den finanziellen Auswirkungen (erledigt)27.10.2026
  2. Fachliche und finanzielle Vertiefung bis zur Haushaltsaufstellungals Nächstes2028/2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die finanziellen Auswirkungen einer Pilotierung lassen sich mangels notwendiger Datengrundlage gegenwärtig nicht beziffern. Die Vorlage empfiehlt aktuell, den Antrag abzulehnen.

Das Modellprojekt soll bis zur nächsten Haushaltsaufstellung 2028/2029 fachlich und finanziell vertieft geprüft werden. Bei positivem Ergebnis sollen Mittel über die reguläre Haushaltsaufstellung der Häuser im Rahmen der zentralen Mittel der Istanbul-Konvention angemeldet werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Haushalts- und Finanzausschuss nimmt die Berichterstattung zu den finanziellen Auswirkungen der im Dringlichkeitsantrag erhobenen Forderungen zur Kenntnis.

Noch offen

  • Zu klären sind die konzeptionelle Ausgestaltung der Gefahrenanalyse, die Zahl der jährlich eingesetzten Geräte und die Eignung vorhandener Notfallknöpfe für Betroffene häuslicher Gewalt.
  • Die zusätzlichen Kosten für Schnittstellenprogrammierung, Personal, Fortbildungen, Sensibilisierung und Koordination sind nicht verlässlich beziffert.
  • Das Modellprojekt soll bis zur Haushaltsaufstellung 2028/2029 fachlich und finanziell vertieft geprüft werden, eine Mittelanmeldung ist von einem positiven Prüfergebnis abhängig.

Ort der Leistung

Bremen

Markiert ist Bremen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Bei positivem Prüfergebnis sollen Mittel über die reguläre Haushaltsaufstellung der Häuser im Rahmen der zentralen Mittel der Istanbul-Konvention angemeldet werden.

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