Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 88.4
- Der Geltungsbereich umfasst ca. 6,5 ha an der Julius-Ebeling-Straße. Vorgesehen sind die Reaktivierung und städtebauliche Neuordnung ehemals überwiegend gewerblich genutzter, untergenutzter oder brachliegender Flächen.
- Mikroklimatisches Gutachten
- Im weiteren Verfahren ist ein mikroklimatisches Gutachten zur Beurteilung der klimatischen Auswirkungen vorgesehen. Die Ergebnisse sollen in den Umweltbericht und die weitere Bauleitplanung einfließen.
- Städtebauliche Entwicklung
- Der Plan soll neue gewerbliche Ansiedlungen und zusätzliche innenstadtnahe Wohnungen ermöglichen. Vorgesehen sind außerdem begrünte und beschattete Ost-West-Wegeverbindungen zwischen dem Thüringer Park und den Wohnquartieren westlich der Merseburger Straße.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Vorberatung im Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung (erledigt)13.10.2026
- Entscheidung im Stadtrat über den Aufstellungsbeschluss (erledigt)28.10.2026
- Entscheidung im Stadtrat am 28.10.2026, Ergebnis nicht belegtals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Geltungsbereich liegt im Sanierungsgebiet „Altindustriestandorte Merseburger Straße mit dem Gründerzeitviertel südliche Vorstadt“. Das Gebiet ist durch Baulücken, Brachflächen und unterschiedliche bauliche Nutzungen geprägt.
Mit dem Bebauungsplan sollen ein städtebaulicher Missstand beseitigt, Planungsrecht geschaffen und die Sanierungsziele präzisiert werden. Die Realisierung der ermöglichten Bauprojekte liegt in privater Hand.
Der Änderungsantrag begründet die angestrebte geringere bauliche Dichte mit grüner Durchwegung, mehr qualifiziertem Grünanteil, Regenwasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadtprinzip und Klimaanpassung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll den Bebauungsplan Nr. 88.4 aufstellen, dessen Geltungsbereich mit ca. 6,5 ha festlegen und die genannten Planungsziele billigen.
Noch offen
- Der Stadtrat sollte am 28.10.2026 über den Aufstellungsbeschluss entscheiden, ein Ergebnis ist in den vorliegenden Angaben nicht belegt.
- Aussagen zu möglichen Folgekosten der Planung für die Stadt sollen im weiteren Verfahren getroffen werden.
- Die Ergebnisse des vorgesehenen mikroklimatischen Gutachtens sollen in die weitere Bauleitplanung einfließen.
- Im weiteren Planverfahren soll eine signifikant unter 0,8 liegende Grundflächenzahl (GRZ) angestrebt werden.
Ort der Leistung
Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Halle (Saale), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
| Erarbeitung des Bebauungsplanskeine zusätzlichen Kosten für die Stadtverwaltung | nicht beziffert |
|---|
- Finanzierung
- Die Aufwendungen für Bauleitplanung und erforderliche Fachgutachten werden über Kostenübernahmeverträge mit den relevanten Grundstückseigentümern geregelt. Die Umsetzung der Planung, zum Beispiel notwendige Erschließungsmaßnahmen, soll über städtebauliche Verträge geregelt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.