Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung und Erweiterung
- Sanierung und Erweiterung der Freiwilligen Feuerwehr Halle-Neustadt. Welche Arbeiten genau anfallen, nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorberatung des geänderten Maßnahmenplans stand im Finanzausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)20.10.2026
- Stadtrat soll den geänderten Maßnahmenplan beschließenals Nächstes28.10.2026
- Umsetzung von Sanierung und Erweiterung laut Maßnahmenplan2027 bis 2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Freiwillige Feuerwehr Halle-Neustadt steht im Maßnahmenplan der Stadt zum Sondervermögen des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität, im Förderbereich Bevölkerungsschutz. Sie soll saniert und erweitert werden. Maßnahmenträger ist die Stadt selbst.
Schon der Plan mit Stand 29.04.2026, nach dem 1. Änderungsbeschluss, führte die Maßnahme mit denselben Beträgen und demselben Zeitraum. Die Änderungen der aktuellen Vorlage betreffen andere Maßnahmen. Die Vorberatung im Finanzausschuss stand am 20.10.2026 auf der Tagesordnung. Der Stadtrat soll am 28.10.2026 beschließen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll den geänderten Maßnahmenplan zum Sondervermögen beschließen. Die Stadtverwaltung soll die Investitionsprojekte des Plans bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt anzeigen und umsetzen.
Noch offen
- Die Vorlage nennt weder den Umfang der Arbeiten noch Termine für Planung, Ausschreibung und Vergabe.
- In den veröffentlichten Unterlagen steht kein Ergebnis der Vorberatung im Finanzausschuss am 20.10.2026.
- Der Beschluss des Stadtrats am 28.10.2026 steht aus.
Ort der Leistung
Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Halle (Saale), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 4.500.000 €, Haushaltsjahr 2027 bis 2029.
- Förderung
- 3.700.000 €
- Finanzierung
- Laut Maßnahmenplan entfallen 3.700.000 € auf Fördermittel und 800.000 € auf Eigenmittel aus dem Sondervermögen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.