Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Elsterradweg Regensburger Straße
- Der Radweg wird auf etwa 1.230 m ab der Stadtgrenze entlang der Regensburger Straße auf eine neue, kürzere Trasse verlagert. Der „Gehweg, Radfahrer frei“ erhält eine Asphaltoberfläche und eine Regelbreite von 3,00 m, Randbereiche bis zur vorhandenen Mauer werden mit wassergebundener Decke befestigt. Überwiegend verläuft er auf der Nordseite als freigegebener Gehweg im Zweirichtungsverkehr, zwischen Karl-Meißner-Straße und Zum Burgholz beidseitig im Einrichtungsverkehr.
- Bushaltestellen
- Zwei Bushaltestellen auf der Nordseite werden mit Busborden barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau ist nicht aus dem GRW-Tourismusprogramm förderfähig.
- Wertstoffcontainerplatz
- Der Wertstoffcontainerplatz wird geringfügig verlagert und erneuert.
- Baumpflanzungen
- Ein Straßenbaum muss aus Platzgründen gefällt werden. Als Ersatz werden zwei neue Hochstämme gepflanzt, die durch die Trasse verursachte Versiegelung wird an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeglichen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung in den Ausschüssen (erledigt)13.10.2026 und 22.10.2026
- Entscheidung im Stadtrat vorgesehen (erledigt)28.10.2026
- GRW-Fördermittel müssen bis dahin in Anspruch genommen werdenals NächstesEnde 2028
Vergabeverfahren
Die Planungsleistungen mussten in einem VgV-Verfahren neu ausgeschrieben werden, weil das ursprünglich gebundene Planungsbüro nicht mehr zur Verfügung stand.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Baubeschluss vom 18.12.2019 soll wegen gestiegener Baukosten und angepasster Planungshonorare geändert werden. Die Bushaltestellen wurden als nicht förderfähig eingestuft und mussten im Haushalt neu eingeordnet werden.
Der erste Abschnitt verläuft ab der Stadtgrenze etwa 1.230 m entlang der Regensburger Straße durch Osendorf. Die neue, kürzere Trasse soll eine nutzungsfreundliche Alternative zum Kopfsteinpflaster der bestehenden Strecke bieten. Ein separater Radfahrstreifen auf der Karl-Meißner-Straße ist wegen der räumlichen Enge nicht möglich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Änderung des Baubeschlusses VII/2019/00348 und die bauliche Realisierung der GRW-Maßnahme mit fortgeschriebenen Gesamtkosten von 1.570.200 Euro sowie den barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen mit Gesamtkosten von 80.600 Euro beschließen. Der Baubeschluss erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Investitionshaushaltes und der Gewährung des Änderungsbescheides für die GRW-Maßnahmen durch die Investitionsbank. Ergebnis: Der Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben stimmte der Beschlussempfehlung am 22.10.2026 einstimmig zu; 10 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen. Der Stadtrat beschließt laut Niederschrift vom 22.10.2026 die Änderung des Baubeschlusses und die bauliche Realisierung, vorbehaltlich der Bestätigung des Investitionshaushaltes und des GRW-Änderungsbescheides..
Noch offen
- Bestätigung des Investitionshaushaltes
- Gewährung des Änderungsbescheides für die GRW-Maßnahmen durch die Investitionsbank
Ort der Leistung
Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Halle (Saale), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| GRW-Maßnahme, fortgeschriebene Gesamtkosten | 1.570.200 € |
|---|---|
| Barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen | 80.600 € |
| Baukosten GRW-Maßnahmebrutto | 1.428.000 € |
| Planungskosten GRW-Maßnahmebrutto | 142.200 € |
| Baukosten Bushaltestellenbrutto | 74.600 € |
| Planungskosten Bushaltestellenbrutto | 6.000 € |
| Gesamtkosten Änderung Baubeschlussbrutto | 1.650.800 € |
| Gesamtkosten gemäß Baubeschluss vom 18.12.2019brutto, Baukosten 901.000 Euro und Planungskosten 109.000 Euro | 1.010.000 € |
| Folgekostenpro Jahr | 3.100 € |
- Förderung
- GRW-Fördermittel, Förderquote ca. 88 %, Mittel bis Ende 2028 verfügbar und in diesem Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Für die Bushaltestellen ist der Ausbau nicht förderfähig.
- Finanzierung
- GRW-Fördermittel mit einer Förderquote von ca. 88 %, Mittel stehen bis Ende 2028 zur Verfügung und müssen in diesem Zeitraum in Anspruch genommen werden. Einzahlungen: 120.100,00 Euro 2027 und 1.249.300,00 Euro 2028, für die Bushaltestellen 80.600,00 Euro anteilig 2026 bis 2028. Auszahlungen: bis 2025 finanziert 46.145,10 Euro, 2026 Haushaltsrest 90.600,00 Euro, 2027 899.500,00 Euro, 2028 533.900,00 Euro, für die Bushaltestellen 80.600,00 Euro. Folgekosten werden aus dem PSP-Element 1.54101/52210100 des Fachbereichs Tiefbau gedeckt.
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