Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Baugrundstücke
- Der vorläufige Aufteilungsplan sieht insgesamt zehn Baugrundstücke vor. Die Grundstücke auf der Westseite sind ca. 269 m² bis ca. 312 m² groß. Auf der Ostseite ist ein Grundstück von ca. 475 m² zur Rückübertragung an einen Alteigentümer vorgesehen, die übrigen Grundstücke dort sind zwischen ca. 342 m² und 346 m² groß. Die vermarktbaren Flächen betragen nach Abzug des Rückübertragungsgrundstücks insgesamt ca. 2.742 m².
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussfassung über die Anpassung des Vergabeverfahrens (erledigt)19.10.2026
- Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 19.10.2026als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Geschlossenes Bieterverfahren nach Höchstgebot in mehreren Tranchen. Mindestverkaufspreis: 1.200 €/m².
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die ursprüngliche Planung sah für die östliche Straßenseite eine Vergabe an private Selbstnutzer im Bieterverfahren für freistehende Einzelhäuser vor. Die Vermarktung soll nun auf beiden Straßenseiten einheitlich auf private Bauinteressenten zur Selbstnutzung ausgerichtet werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Anpassung des ursprünglichen Vergabeverfahrens an den rechtskräftigen Bebauungsplan und einheitliche Vermarktung beider Straßenseiten an private Bauinteressenten zur Selbstnutzung, Vergabe in mehreren Tranchen im geschlossenen Bieterverfahren nach Höchstgebot.
Noch offen
- Die Stadtverordnetenversammlung soll noch über die Anpassung des Vergabeverfahrens entscheiden.
Ort der Leistung
Steinbach, Hessen
Markiert ist Steinbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Mindestverkaufspreisje m² | 1.200 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Kosten des Vergabeverfahrens werden von der HLG aus deren Gebühren getragen. Ein Verfahrensüberschuss aus der Baulandentwicklung steht der Stadt für Investitionen zur Verfügung.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.