Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohngebäude und Tiefgarage
- Geplant sind Wohngebäude mit Tiefgarage. Die Tiefgarage wird auf den Fußabdruck der Wohnbebauung reduziert und umfasst 156 Stellplätze. Öffentliche Stellplätze sind darin nicht mehr vorgesehen.
- Servicegebäude und Mobility Hub
- Geplant ist ein Servicegebäude mit Mobilitätsdienstleistungen und weiteren Gewerbeflächen. Der unterirdische Teil des Erdgeschosses entfällt, der Mobility Hub samt Mobilitätsangeboten wird in die gewonnene Erdgeschossfläche verlagert.
- Stellplätze am Quartierseingang
- Am Quartierseingang zur Ernst-Moritz-Arndt-Straße verbleiben zwei Car-Sharing-Stellplätze und 10 weitere öffentlich zugängliche Stellplätze.
- Parkdeck
- Ein zweigeschossiges Parkdeck als Ersatz für öffentliche Stellplätze ist in Planung, aber nicht Bestandteil des Beschlusses oder des Bebauungsplanverfahrens. Es soll südlich des Fürstenpavillons auf den Flurstücken 359/14, 319/1 und 440 der Flur 2, Gemarkung Kernstadt entstehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Ausschuss für Bau, Planung und Grünwesen empfahl einstimmig die Abwägung und die Fortführung des Verfahrens mit zweiter erneuter verkürzter Beteiligung. (erledigt)20.10.2026
- Beratung in der Stadtverordnetenversammlung laut Beratungsfolge. (erledigt)29.10.2026
- Zweite erneute und verkürzte Beteiligung, ein Termin ist nicht genannt.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Zweite erneute und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan soll Wohngebäude mit Tiefgarage sowie ein Servicegebäude mit Mobilitätsdienstleistungen und weiteren Gewerbeflächen ermöglichen.
Hinweise aus der erneuten Beteiligung vom 22.09.2025 bis zum 27.10.2025 führten zu zwingenden Planänderungen. Die Tiefgarage wurde verkleinert und der unterirdische Teil des Erdgeschosses des Servicegebäudes entfällt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss empfahl die Kenntnisnahme der Stellungnahmen und des überarbeiteten Entwurfs, die Abwägung sowie die Fortführung des Verfahrens mit einer zweiten erneuten verkürzten Beteiligung. Ergebnis: Einstimmig beschlossen, Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0. Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist nicht belegt..
Noch offen
- Die zweite erneute und verkürzte Beteiligung steht noch aus.
- Die Stadtverordnetenversammlung sollte am 29.10.2026 beraten.
- Für das geplante Parkdeck soll vor Planreife eine vertragliche Verpflichtung der Vorhabenträgerin vereinbart werden.
Ort der Leistung
Bad Nauheim, Hessen
Markiert ist Bad Nauheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Vorhabenträgerin erklärt sich bereit, sich vor Planreife vertraglich gegenüber der Stadt zur Errichtung des Parkdecks auf eigene Kosten zu verpflichten.
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In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.