Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Bebauungsplan und Flächennutzungsplan
- Aufgestellt werden soll der Bebauungsplan „Am Kirchberg II“ für Wohnnutzung, die Möglichkeit eines weiteren Wohngebäudes soll vorgesehen werden. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden. Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise Flur 9, Flurstücke 60/1, 61/2, 61/3, 62/2, 62/1, 111/1, 112 und 75/3 in der Gemarkung Eifa.
- Planungs- und Verfahrensbegleitung
- Die Entwurfsplanung und Begleitung erforderlicher Verfahrensschritte soll durch ein privates Planungsbüro erfolgen. Die Aufstellung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB vorgesehen, Verfahrensschritte nach §§ 2a bis 4a sollen gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Beratung im Magistrat (erledigt)21.10.2026
- Beratung im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr und Stadtentwicklungals Nächstes03.11.2026
- Beratung in der Stadtverordnetenversammlung05.11.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, Verfahrensschritte sollen nach § 4b BauGB einem Dritten übertragen werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Eine Eigentümerin möchte ihr Grundstück am südlichen Ortsrand von Eifa für allgemeine Wohnnutzung bebauen. Es liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der Bebauungsplan soll die Wohnnutzung dauerhaft sichern und die Möglichkeit für ein weiteres Wohngebäude vorsehen. Die Vorhabenträgerin übernimmt die anfallenden Kosten, dem Magistrat liegt eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kirchberg II“ im Ortsteil Eifa, das Verfahren nach § 13a BauGB und die Übertragung von Verfahrensschritten an einen Dritten.
Noch offen
- Der Aufstellungsbeschluss ist noch nicht belegt, die Stadtverordnetenversammlung soll am 05.11.2026 beraten.
- Das private Planungsbüro ist noch zwischen Vorhabenträgerin und Magistrat abzustimmen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
- Finanzierung
- Die Vorhabenträgerin übernimmt die anfallenden Kosten, dem Magistrat liegt eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung vor.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.