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Zur EntscheidungStadt Alsfeld · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Am Kirchberg II in Alsfeld

Eine Eigentümerin möchte am südlichen Ortsrand von Eifa Wohnnutzung ermöglichen, das Grundstück liegt im Außenbereich. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist zur Beratung am 03.11.2026 und zur Entscheidung am 05.11.2026 vorgelegt.

Nächster Schritt

Beratung im Ausschuss am 03.11.2026 und in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Antrag

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan
Aufgestellt werden soll der Bebauungsplan „Am Kirchberg II“ für Wohnnutzung, die Möglichkeit eines weiteren Wohngebäudes soll vorgesehen werden. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden. Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise Flur 9, Flurstücke 60/1, 61/2, 61/3, 62/2, 62/1, 111/1, 112 und 75/3 in der Gemarkung Eifa.
Planungs- und Verfahrensbegleitung
Die Entwurfsplanung und Begleitung erforderlicher Verfahrensschritte soll durch ein privates Planungsbüro erfolgen. Die Aufstellung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB vorgesehen, Verfahrensschritte nach §§ 2a bis 4a sollen gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Antrag

  1. Beratung im Magistrat (erledigt)21.10.2026
  2. Beratung im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr und Stadtentwicklungals Nächstes03.11.2026
  3. Beratung in der Stadtverordnetenversammlung05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, Verfahrensschritte sollen nach § 4b BauGB einem Dritten übertragen werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Eine Eigentümerin möchte ihr Grundstück am südlichen Ortsrand von Eifa für allgemeine Wohnnutzung bebauen. Es liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Der Bebauungsplan soll die Wohnnutzung dauerhaft sichern und die Möglichkeit für ein weiteres Wohngebäude vorsehen. Die Vorhabenträgerin übernimmt die anfallenden Kosten, dem Magistrat liegt eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kirchberg II“ im Ortsteil Eifa, das Verfahren nach § 13a BauGB und die Übertragung von Verfahrensschritten an einen Dritten.

Noch offen

  • Der Aufstellungsbeschluss ist noch nicht belegt, die Stadtverordnetenversammlung soll am 05.11.2026 beraten.
  • Das private Planungsbüro ist noch zwischen Vorhabenträgerin und Magistrat abzustimmen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Antrag

Finanzierung
Die Vorhabenträgerin übernimmt die anfallenden Kosten, dem Magistrat liegt eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung vor.

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