Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 (H) Samerwiesen
- Die Änderung des Bebauungsplans wurde als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Der Plan erhält die Bezeichnung 72.3 (H) „Samerwiesen“. Die Abwägung führt zu keinen Änderungen an Planzeichnung oder textlichen Festsetzungen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Beratung im Magistrat (erledigt)05.10.2026
- Beschluss und Beschlussempfehlung des Umwelt-, Verkehr- und Bauausschusses an die Stadtverordnetenversammlung (erledigt)19.10.2026
- Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung vorgesehenals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, eingegangene Behördenstellungnahmen wurden abgewogen, Bürgerstellungnahmen gingen nicht ein.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Nachsteuerung erfolgt, weil ökologische Voraussetzungen nicht eingetreten sind und die ursprünglich geplante feuchtigkeitsgeprägte Hochstaudenflur nicht erreicht werden kann.
Das Aufstellungsverfahren wurde am 18.06.2026 eingeleitet. Der Ausschuss billigte die Abwägung und beschloss die 3. Änderung als Satzung, er gab eine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ab.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss billigte die Abwägung, beschloss die 3. Änderung als Satzung und gab eine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ab. Ergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Der abschließende Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung steht noch aus.
- Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ort der Leistung
Obertshausen, Hessen
Markiert ist Obertshausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.