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BeschlossenStadt Obertshausen · Energie & Umwelt · Sitzung am

Straßenbeleuchtung LED in Obertshausen

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED ist in Obertshausen im Haushalt mit 650.000 € für die Jahre 2025 bis 2029 angesetzt. Sie steht in einer Liste von Investitionen, die für eine Förderung aus dem Kontingent von 8.300.975 € in Betracht kommen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Liste am 24.09.2026.

Haushaltsansatz

650.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Förderauswahl abwarten. Ein Vergabetermin steht nicht in der Vorlage.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Die Straßenbeleuchtung wird auf LED umgerüstet. Die Auszahlungen sind für 2025 bis 2029 einschließlich Ermächtigungen vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Liste der Maßnahmen, die für die Förderung in Betracht kommen (erledigt)24.09.2026
  2. Auszahlungen laut Haushaltsansatzals Nächstes2025 bis 2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Vorlage führt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit 650.000 € in einer Liste von Investitionen auf, die für eine Förderung aus dem Kontingent der Stadt von 8.300.975 € in Betracht kommen. Die Summe ist der Haushaltsansatz für Auszahlungen von 2025 bis 2029 einschließlich Ermächtigungen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Liste am 24.09.2026 in einer Blockabstimmung mit 34 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung.

Der Finanzbedarf der Stadt liegt deutlich über dem Kontingent. Deshalb werden zuerst Maßnahmen für die Kinder- und Schulkindbetreuung angemeldet und danach förderfähige Maßnahmen, die schnell Liquidität bringen. Zu dieser Maßnahme nennt die Vorlage nur Name und Betrag.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass das zugeteilte Kontingent für die aufgelisteten Investitionsmaßnahmen in Betracht kommt. Ergebnis: 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, Blockabstimmung.

Noch offen

  • Welche Maßnahmen aus dem Kontingent gefördert werden, steht nicht fest.
  • Auszahlungen sind nur möglich, wenn die Maßnahme in die Förderliste des Landes Hessen aufgenommen wurde.
  • Einen Vergabetermin nennt die Vorlage nicht.

Ort der Leistung

Obertshausen, Hessen

Markiert ist Obertshausen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Haushaltsansatz: 650.000 €, Haushaltsjahr 2025 bis 2029.

Förderung
Förderung aus dem Kontingent von 8.300.975 € kommt in Betracht
Finanzierung
Im Haushalt sind 650.000 € für Auszahlungen von 2025 bis 2029 einschließlich Ermächtigungen angesetzt. Für eine Förderung aus dem Kontingent von 8.300.975 € kommt die Maßnahme in Betracht. Ob sie ausgewählt wird, steht nicht fest.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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