Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kinderspielplätze, Spielgeräte
- Für Kinderspielplätze und Spielgeräte sind Auszahlungen von 2025 bis 2029 einschließlich Ermächtigungen vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Liste der Maßnahmen, die für die Förderung in Betracht kommen (erledigt)24.09.2026
- Auszahlungen laut Haushaltsansatzals Nächstes2025 bis 2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Vorlage führt Kinderspielplätze und Spielgeräte mit 200.000 € in einer Liste von Investitionen auf, die für eine Förderung aus dem Kontingent der Stadt von 8.300.975 € in Betracht kommen. Die Summe ist der Haushaltsansatz für Auszahlungen von 2025 bis 2029 einschließlich Ermächtigungen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Liste am 24.09.2026 in einer Blockabstimmung mit 34 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung.
Der Finanzbedarf der Stadt liegt deutlich über dem Kontingent. Deshalb werden zuerst Maßnahmen für die Kinder- und Schulkindbetreuung angemeldet und danach förderfähige Maßnahmen, die schnell Liquidität bringen. Zu dieser Maßnahme nennt die Vorlage nur Name und Betrag.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass das zugeteilte Kontingent für die aufgelisteten Investitionsmaßnahmen in Betracht kommt. Ergebnis: 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, Blockabstimmung.
Noch offen
- Welche Maßnahmen aus dem Kontingent gefördert werden, steht nicht fest.
- Auszahlungen sind nur möglich, wenn die Maßnahme in die Förderliste des Landes Hessen aufgenommen wurde.
- Einen Vergabetermin nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Obertshausen, Hessen
Markiert ist Obertshausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 200.000 €, Haushaltsjahr 2025 bis 2029.
- Förderung
- Förderung aus dem Kontingent von 8.300.975 € kommt in Betracht
- Finanzierung
- Im Haushalt sind 200.000 € für Auszahlungen von 2025 bis 2029 einschließlich Ermächtigungen angesetzt. Für eine Förderung aus dem Kontingent von 8.300.975 € kommt die Maßnahme in Betracht. Ob sie ausgewählt wird, steht nicht fest.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.