Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung und Umweltprüfung
- Vorgesehen sind die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für teilweise Flurstück 14, Flur 6, Gemarkung Bonsweiher, mit ca. 9,2 ha sowie ein Bebauungsplan für teilweise Flurstück 14, Flur 6, und Flurstück 40, Flur 5, Gemarkung Bonsweiher, insgesamt ca. 9,4 ha. Das Verfahren soll mit Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt werden.
- Bestattungswald
- Vorgesehen sind Urnenbeisetzungen im Wurzelbereich ausgewählter Bestattungsbäume und ähnlicher Bestattungsbiotope. Klassische Grabstätten sind nicht vorgesehen.
- Wege, Andachtsstelle und Ausstattung
- Vorgesehen sind vorhandene beziehungsweise naturnah ausgebildete Fuß- und Waldwege, eine räumlich begrenzte Andachtsstelle, Holzbänke an der Andachtsstelle und entlang der Waldwege sowie Orientierungs-, Informations- und Hinweisschilder. Geschlossene Gebäude oder eine bauliche Überprägung des Waldgebiets sind nicht vorgesehen.
- Erschließung und Parken
- Die Zufahrt soll über die vorhandenen Straßen „Auf der Juhöhe“ und „Heppenheimer Weg“ erfolgen. Besucherparkplätze sollen grundsätzlich am vorhandenen Parkplatz „Frauenhecke Juhöhe“ außerhalb des Bestattungswaldes bereitgestellt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeindevorstand beschloss, den Standort Frauenhecke auf der Juhöhe festzulegen und die Bauleitplanverfahren einzuleiten (erledigt)25.08.2026
- Beratung in der Gemeindevertretungals Nächstes10.11.2026
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Planung soll der zunehmenden Nachfrage nach naturnahen und alternativen Bestattungsformen entsprechen. Die Gemeinde hatte am 25.08.2026 beschlossen, die Fläche Frauenhecke auf der Juhöhe als Standort festzulegen und die Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Einleitung der 11. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Noch offen
- Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist vorgeschlagen. Eingehende Einwendungen und Äußerungen sollen geprüft und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.