Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kanalbau
- Umbau des bestehenden Kanals im Kreuzungsbereich Obererbacher Straße, Am Reiserberg und Kapellenstraße. Das ist unabhängig von der Kellerentwässerung nötig. Bei der Variante mit tiefem Kanal liegt er im Baugebiet teilweise bis etwa 4,00 m tief, sonst rund 2,30 bis 2,70 m.
- Gehweg
- An der Obererbacher Straße wird einschließlich Rodungsarbeiten ein Gehweg hergestellt. Er ist für die Erschließung nicht zwingend erforderlich.
- Straßenbeleuchtung
- Vorgesehen ist eine Straßenbeleuchtung, die in der ursprünglichen Kostenberechnung noch nicht enthalten war.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeindevertretung überträgt die Vorlage einstimmig an den Haupt- und Finanzausschuss und den Bau- und Umweltausschuss zur endgültigen Beschlussfassung (erledigt)01.09.2026
- Gemeinsame Sitzung beider Ausschüsse wählt die Erschließungsvariante und genehmigt die Gesamtkostenals Nächstesdanach
- Mehrkosten aus nicht benötigten Mitteln der Baugebiete „Hinter dem Entenpfuhl“ und „Obere Heide“ deckendanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Neubaugebiet „Dippsche Weg“ soll die Erschließung gebaut werden. Im Haushaltsplan sind dafür 439.000 € vorgesehen. Nach weiterer Vermessung und hydraulischer Berechnung liegen die Gesamtkosten je nach Variante um bis zu rund 300.000 € darüber.
Der bestehende Kanal im Kreuzungsbereich Obererbacher Straße, Am Reiserberg und Kapellenstraße muss umgebaut werden. Für eine Kellerentwässerung im Freigefälle müsste der Kanal im Baugebiet deutlich tiefer verlegt werden. Ohne diesen tiefen Kanal müssten Bauherren die Abwasserentsorgung unterhalb der Rückstauebene auf eigene Kosten übernehmen.
Der Bodenaushub kann nach Einschätzung des Baugrundgutachters im Baugebiet wieder eingebaut werden. Nach überschlägiger Berechnung entfallen dadurch Entsorgungskosten von rund 100.000 €.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung übertrug die Vorlage am 01.09.2026 an den Haupt- und Finanzausschuss und den Bau- und Umweltausschuss. Beide beraten gemeinsam und beschließen endgültig nach § 62 HGO. Vorgeschlagen ist die Zustimmung zu einer der drei Varianten, die Genehmigung der Gesamtkosten und die Deckung aus Mitteln der Baugebiete „Hinter dem Entenpfuhl“ und „Obere Heide“. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Welche Variante gewählt wird und wie hoch die genehmigten Gesamtkosten sind, entscheiden die beiden Ausschüsse. Die Unterlagen nennen noch keinen Termin und kein Ergebnis.
- Die Deckung der Mehrkosten aus den Mitteln anderer Baugebiete ist noch nicht entschieden.
Ort der Leistung
Elz, Hessen
Markiert ist Elz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Variante 1, mit tiefem Kanal und FußwegGesamtkosten dieser Variante laut Vorlage | 738.000 € |
|---|---|
| Variante 2, ohne tiefen Kanal, mit FußwegGesamtkosten dieser Variante laut Vorlage | 608.000 € |
| Variante 3, ohne tiefen Kanal und ohne FußwegGesamtkosten dieser Variante laut Vorlage | 573.000 € |
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan sind 439.000 € für die Erschließung vorgesehen. Die Mehrkosten können aus nicht benötigten Mitteln der Baugebiete „Hinter dem Entenpfuhl“ und „Obere Heide“ gedeckt werden. Dafür hält die Verwaltung die Zustimmung der Gemeindevertretung für erforderlich. Die Deckung gehört zum Beschlussvorschlag, den nun die beiden Ausschüsse abschließend beraten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.